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14.05.2008 

Das Verfahren habe "einen gewissen Modellcharakter". "Man braucht aber hinreichend große Einzelforderungen." Auch im Fall eines Erfolgs sei der Schadenersatz dabei eigentlich unzureichend: "Es sind eine Reihe unabhängiger Beton-Hersteller aus dem Markt gekegelt worden. Die kommen da auch nicht wieder rein. Die Marktstrukturen wurden irreparabel verändert", sagte Classen. Die wenigen ähnlichen Verfahren hätten in Deutschland bislang mit einem Vergleich geendet. "Wir wollen diesmal Fakten schaffen und das Ding durchziehen."

Das Bundeskartellamt hatte gegen das Zementkartell im Frühjahr 2003 ein Rekordbußgeld von 661 Millionen Euro verhängt. Die sechs Zement-Unternehmen mit bis zu 90 Prozent Marktanteil sollen in Deutschland jahrzehntelang überhöhte Zementpreise durchgesetzt haben. Nach dem Eingreifen der Wettbewerbshüter waren die Zementpreise nach CDC-Angaben um ein Drittel gesunken.

Die CDC macht 300 000 Rechnungen als Belege für überhöhte Preise geltend. Beklagt sind die Unternehmen Cemex (vormals Readymix), Dyckerhoff, HeidelbergCement, Holcim, Lafarge und die Schwenk-Gruppe.

Die Zement-Hersteller können gegen das Zwischenurteil vom Mittwoch noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob dies geschehe, sei noch nicht entschieden, sagte ein Prozessvertreter der Schwenk- Gruppe.

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