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17.09.2007 
Gleichbehandlungsgesetz

Zur Heuchelei erzogen

von Katrin Terpitz

Viele Firmen fühlen sich vom Gleichbehandlungsgesetz gegängelt – tun aber zu wenig gegen Diskriminierung. Für die Betroffenen ist das Gesetz so gut wie wirkungslos. Dafür ist der Verwaltungsaufwand umso größer. Und für Täter öffnen die neuen Vorschriften Tür und Tor. Eine Exklusiv-Umfrage unter Personalentscheidern deutscher Firmen.

Immer wenn die Fensterputzer kamen, wurde es unangenehm für die Frauen im zehnstöckigen Bürohaus. Die Kerls auf dem Außenaufzug feixten, machten obszöne Gesten und unzweideutige Bemerkungen. Die Mitarbeiterinnen des Finanzdienstleisters im Süddeutschen fühlten sich sexuell belästigt. Alle Beschwerden beim Chef des 40-köpfigen Reinigungstrupps fruchteten nicht – die Anmache wiederholte sich. Schließlich kündigte der Finanzdienstleister dem Fensterputzer und beauftragte die Konkurrenz – die aber 30 Prozent teurer ist. Für die Mehrkosten soll nun der Chef der aufdringlichen Fensterputzer geradestehen. Daneben verlangt der Auftraggeber knapp 20 000 Euro Schmerzensgeld für seine belästigten Mitarbeiterinnen – das Geld hat er gleich einbehalten.

Fälle wie diesen hat die R+V-Versicherung öfter auf dem Tisch. Wie auch Allianz oder Gerling bietet sie eine Police für Schäden durch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an, das seit einem Jahr in Kraft ist. Dazu zählen Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Weltanschauung, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft. 1 200 AGG-Versicherungen hat die R+V verkauft. Wie im Fensterputzerfall versucht sie eine außergerichtliche Einigung – die Kosten deckt die Police.

„Die allermeisten AGG-Beschwerden kommen gar nicht vor Gericht“, beobachtet Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. „Firmen einigen sich möglichst außergerichtlich, um nicht negativ in die Schlagzeilen zu kommen“, so Heide Franken, Deutschland-Chefin des Personaldienstleisters Randstad.

Die befürchtete Klagewelle ist zwar ausgeblieben. Aber immerhin fast acht Prozent der Betriebe bekamen in den letzten zwölf Monaten Beschwerden wegen des neuen Gleichbehandlungsgesetzes. Dies ergab eine Befragung von 302 Personalentscheidern aus einem Querschnitt von Firmen durch Handelsblatt, Randstad und Innofact.

Ganz anders als noch vor einem Jahr halten sich inzwischen 84 Prozent der befragten Personaler für sehr gut informiert über Einzelheiten des AGG. Oftmals eine Selbsttäuschung: Denn noch nicht mal 60 Prozent haben ihre Führungskräfte zum Gesetz geschult. „Firmen, die ihre Manager mit Personalverantwortung nicht aufklären, machen sich im Diskriminierungsfall vor Gericht angreifbar – und müssen zahlen“, warnt Anwalt Bauer.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung?

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