Den allgemeinen Beitragssatz können die Krankenkassen dagegen nicht selbst bestimmen. Seit 2009 wird er vom Gesundheitsministerium festgelegt. Derzeit sind es 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Durch den Einheitsbeitrag gibt es kaum noch Preiswettbewerb zwischen den knapp 150 Kassen. Zuletzt kam dieser auf, als 2010 eine Handvoll Anbieter einen Zusatzbeitrag erheben musste.