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Hürden zu niedrig: Ersatzkassen kritisieren Medizinproduktgesetz

Der Vorsitzende des Ersatzkassen-Verbandes, Holger Zahn, fordert striktere Regeln für den Markt für Medizinprodukte. Die Hürden seien zu niedrig.

Ein defektes Silikon-Brustimplantat des französischen Herstellers PIP. Quelle: dapd
Ein defektes Silikon-Brustimplantat des französischen Herstellers PIP. Quelle: dapd

BerlinNach dem Skandal wegen fehlerhafter Brustimplantate fordern die Ersatzkassen striktere Regeln für den Milliardenmarkt der Medizinprodukte. „Die Hürden für eine Neuzulassung sind hierzulande extrem niedrig“, sagte der Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Christian Zahn, am Dienstag in Berlin. Zurzeit müssten die Hersteller lediglich nachweisen, dass das Produkt seinen Zweck erfüllt.

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Jedes Jahr kommen Zahn zufolge etwa 400.000 neue Medizinprodukte wie Gehhilfen, Hörgeräte sowie künstliche Knie- und Hüftgelenke neu auf den Markt. „Und es wird kräftig in diesem Markt verdient“, sagte der vdek-Vorsitzende. Der Gesamtumsatz der Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland habe 2010 bei 20 Milliarden Euro gelegen.

Zahn mahnte eine Weiterentwicklung des Medizinproduktegesetzes an. Es fehlten klinische Studien zur Zweckmäßigkeit und zum therapeutischen Nutzen sowie die Verpflichtung, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Am Entwurf der Bundesregierung für ein Patientenrechtegesetz begrüßte der Verband grundsätzlich, dass ein über Jahrzehnte gewachsenes Richterrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden solle. Aber die Patienten wüssten oft nicht, welche Rechte sie hätten und wie sie diese einfordern könnten. „Es darf nicht passieren, dass die Rechte der Patienten im Ergebnis geschwächt werden“, sagte Zahn.

Weiter bemängelte der Vorsitzende, dass der Referentenentwurf keinerlei Regeln zu den sogenannten IGel-Leistungen enthält. Diese individuellen Gesundheitsleistungen muss der Patient selbst bezahlen. Zahn schlug vor, das Angebot „zum Schutz des Patienten vor medizinisch fragwürdigen Leistungen“ zu begrenzen und eine hinreichende Bedenkzeit für die Patienten vorzusehen.

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