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Neue Regulierung: Mehr Schutz gegen gierige Berater

Die Koalition will die Provisionen in der privaten Krankenversicherung deckeln und Abwerbungen begrenzen.

Die Logos führender Versicherer. Quelle: dpa
Die Logos führender Versicherer. Quelle: dpa

Berlin, FrankfurtDie schwarz-gelbe Koalition will Fehlberatungen von Versicherungsvermittlern eindämmen. Als Hebel dafür sieht die Politik die Entlohnung der Berater. Deshalb habe man sich hier auf neue Regeln geeinigt, erfuhr das Handelsblatt aus Finanzkreisen. Künftig dürfen die Versicherer ihren Produktverkäufern nicht mehr so viel zahlen und müssen Überweisungen zeitlich strecken.

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Konkret geht es darum, Provisionen bei der Vermittlung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu deckeln und im Vertrieb von Lebensversicherern eine Stornohaftung einzuführen. Das erfuhr das Handelsblatt aus Finanzkreisen. Bereits morgen soll der Finanzausschuss die Reform verabschieden, die im Vorfeld von Vermittlerverbänden scharf kritisiert worden war. Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts soll zum 1. April 2012 in Kraft treten, damit die Unternehmen Zeit haben, ihre Vermittlerverträge zu ändern.

Private Krankenversicherer dürfen künftig nur noch maximal 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des vermittelten Vertrags als Provision gewähren. Diese Deckelung entspreche einer durchschnittlichen Abschlussprovisionen von neun Monatsbeiträgen, errechneten Experten. In der Spitze wurde in der Branche bisher wesentlich mehr gezahlt. Vermittler sprachen von bis 18 Monatsbeiträgen. Das hatte die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan gerufen.

Grund für die Auslobung hoher Prämien durch Krankenversicherer ist: Sie nutzen die Gier der Berater, um vor allem den direkten Konkurrenten Kunden abzujagen. Verbraucherschützer kritisierten, dies bringe oft wenig und belaste zuerst den Versicherten, weil er die Provision mit den ersten Beiträgen zahlen müsse.

Künftig müssen die Aufseher auch auf Nebenabreden für Vermittler achten. So sollen geldwerte Vorteile auf den zulässigen Höchstbetrag angerechnet werden. Im Ergebnis hat die Koalition damit jedoch im letzten Moment die zulässigen Abschlussprovisionen noch etwas erhöht. In früheren Entwürfen war eine Deckelung von acht Monatsbeiträgen vorgesehen.

Auch in der Provisionspraxis der Lebensversicherer soll sich etwas ändern. Bisher ist der Anreiz recht hoch, Kunden in den ersten Jahren des Versicherungsverhältnisses einen Wechsel zu einer anderen Versicherung zu empfehlen. Denn so kassieren Vermittler erneut Provisionen. Dies soll durch eine Stornohaftung bekämpft werden. Wenn schon ein Kunde wechselt, dann sollen die Versicherer dafür sorgen, dass der Vermittler dies spürt.

  • 20.10.2011, 12:26 Uhrarndt1505

    Eben und von daher gehen weiß ich nicht, was diese Diskussion soll. Diese Haftungszeit wurde nämlich schon 2008 von 2 auf 5 Jahre verlängert. Vielleicht sollte sich der Staat mal überlegen, ob er nicht lieber eine Stornohaftungszeit für das Halten von Bankprodukten einführt. Das halte ich das für wesentlich sinnvoller!

  • 19.10.2011, 08:49 UhrAnonymer Benutzer: magigstar

    Hallo,

    dazu eine Frage: Es gibt doch schon eine Stornohaftungszeit von fünf Jahren auf Lebensversicherungsprodukten (z. B. Riester).

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