Wirtschaftslexikon

Übersicht - Wirtschaftslexikon

Von AAA bis Z wie Zinseszins – im Handelsblatt Wirtschaftslexikon finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um Wirtschaft, Finanzen und Geldanlage. Schlagen Sie nach und füllen Sie Wissenslücken.

Abschlusstestat

Auch: Bestätigungsvermerk. Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, hat der Abschlussprüfer dies durch folgenden Vermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zu bestätigen: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen/Der Konzernabschluss entspricht nach meiner/unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss/Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft/des Konzerns. Der Lagebericht/Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss. Sind Einwendungen zu erheben, so muss der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk einschränken oder versagen. Der Bestätigungsvermerk bzw. seine Versagung ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

  • Wirtschafts-Lexikon Buchreihe
Handelsblatt Wirtschafts-Lexikon: Online-Datenbank für Printbezieher

Online-Datenbank für Printbezieher

Als Besitzer des gedruckten zwölfbändigen Handelsblatt Wirtschafts-Lexikons können Sie sich hier für die Online-Datenbank der im Schäffer-Poeschel Verlag erschienenen Buchreihe anmelden. Zur Anmeldung einfach auf das Bild klicken.