Von AAA bis Z wie Zinseszins – im Handelsblatt Wirtschaftslexikon finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um Wirtschaft, Finanzen und Geldanlage. Schlagen Sie nach und füllen Sie Wissenslücken.
Die Aktie ist ein(e) Wertpapier/ Urkunde, das/ die ihrem Inhaber einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft (im römischen Recht actio = Anteilsrecht). In Deutschland werden Aktien ausgebende Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Der Inhaber einer Aktie heißt Aktionär und besitzt damit Kapitalanteile an einem Unternehmen. Durch das Aktiengesetz werden seine Rechte geschützt. Siehe auch: Aktienarten
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