Von AAA bis Z wie Zinseszins – im Handelsblatt Wirtschaftslexikon finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um Wirtschaft, Finanzen und Geldanlage. Schlagen Sie nach und füllen Sie Wissenslücken.
Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als ein solcher gilt vor allem grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.
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