Kontaktnachverfolgung: Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern bleibt lückenhaft
Die Ämter stellen die allgemeine Kontaktnachverfolgung ein.
Foto: dpaDie Warnungen häufen sich. Den Gesundheitsämtern in Deutschland fehlt die notwendige Software, um sich zu vernetzen. Ute Teichert, Leiterin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, zählt aktuell etwa 100 Ämter, die das Programm Sormas-X nutzen. „Das ist etwas mehr als ein Viertel aller Gesundheitsämter.“
Teichert kritisiert, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden noch immer nicht komplett digitalisiert ist. Die Medizinerin ist auch Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie fordert, die Sommerzeit für die Digitalisierung zu nutzen.
„Das ist sehr wichtig“, sagt Teichert. „Die Gesundheitsämter bekommen sonst wieder das Problem, die Kontakte nicht komplett nachverfolgen zu können, wenn die Infektionszahlen erneut hochgehen.“
Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen richtete sich vergangene Woche per Erlass an die zuständigen Kommunen. „Ich bitte Sie nunmehr nachdrücklich“, schreibt der Staatssekretär beinahe flehentlich, „den interkommunalen Datenaustausch im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung bis zum 30. September 2021 sicherzustellen.“
Das Ministerium legt die Nutzung von Sormas-X nahe. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gestaltet sich der Datenaustausch zwischen den Ämtern schleppend, wie eine Anfrage von Handelsblatt Inside zeigt.
In Bayern nutzen nur 27 der 76 Gesundheitsämter Sormas mit aktivierter Schnittstelle – der Möglichkeit, Daten unter anderem mit dem Robert Koch-Institut (RKI) auszutauschen. Das bayerische Gesundheitsministerium will die Software aber bald durchgesetzt haben. „Die Version Sormas mit aktivierter Schnittstelle zur Meldesoftware Surv-Net des RKI wird in Bayern bis Ende Juli 2021 komplett ausgerollt sein.“
Baden-Württemberg räumt eine Schwäche beim Datenaustausch ein. „Dies ist in Baden-Württemberg aktuell noch nicht medienbruchfrei digital möglich“, schreibt der Sprecher des Landesgesundheitsministeriums. Zwar könnten die Ämter Falldaten digital verschicken. „Jedoch sind weitere personenbezogene Daten für die Ermittlung erforderlich, die in der Regel telefonisch ausgetauscht werden.“
In Sachsen setzen die Ämter nicht auf Sormas, das vom Bund unterstützt wird, sondern auf das Programm Octoware. Das Land beauftragte den Hersteller, eine Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen den Ämtern einzurichten. „Diese ist bei allen sächsischen Gesundheitsämtern im Einsatz“, schreibt das Gesundheitsministerium.
Kommunen wollen Sormas-Schnittstellen zu etablierter Software
Die Vertretungen der Kommunen fordern, dass Sormas mit weiteren Schnittstellen ausgestattet wird. Die Gesundheitsämter wollen ihre bisherigen Softwarelösungen mit Sormas verbinden. Mit sogenannten bidirektionalen Schnittstellen soll der Datenaustausch in beide Richtungen möglich werden.
Dies fordert der Deutsche Landkreistag. „Ohne eine Anbindung mittels bidirektionalen Schnittstellen ist die weitere Nutzung von Sormas in den Ländern gefährdet“, schreibt der Spitzenverband. „Eine echte produktive Nutzung wird nicht erfolgen.“ Auch der Deutsche Städtetag kritisiert, dass Sormas nötige Schnittstellen fehlten.
Das Vorgehen in Nordrhein-Westfalen begrüßt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags und CDU-Politiker Erwin Rüddel. Es sei richtig, die Phase niedriger Inzidenzen für die Digitalisierung der Ämter zu nutzen. „Ich erwarte, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.“
Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann kritisiert mit Blick auf die unzureichende Kontaktnachverfolgung die politische Festsetzung der Inzidenzen von 50 und 35 als willkürlich. „Sie wurden mit der Begründung eingeführt, bis dahin könnten die Gesundheitsämter die Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen.“ Eine vollständige Nachverfolgung wäre aber auch bei diesen Inzidenzen bisher nicht erfolgt.
Der Datenaustausch der Gesundheitsämter ist entscheidend für die Pandemiebekämpfung, da sich die Zuständigkeit für einen Infizierten nach dem Wohnort richtet. Wird ein Covid-19-Infizierter in einem anderen Landkreis erkannt, muss das dortige Gesundheitsamt dem Heimat-Gesundheitsamt die Infektion mitteilen.
Das Gesundheitsamt am Wohnort ordnet dann die Quarantäne des Infizierten an. Es verfolgt auch die Kontaktpersonen, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Der Austausch zwischen den Ämtern geschieht bisher mitunter noch telefonisch. Daten können dadurch verloren gehen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mahnte kürzlich in einem Papier, den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Bekämpfung der Pandemie zu digitalisieren.