Marke anmelden! Wie ein Patentanwalt Produkte und Dienstleistungen gegen Nachahmung schützt

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Wer Ideen, Geld und Zeit in die Entwicklung einer Marktneuheit gesteckt hat, möchte sie schützen gegen Trittbrettfahrer. Hierzu muss sie registriert werden als Marke. Das Anmelden sollte ein Patentanwalt mit Erfahrung übernehmen. Er kennt die rechtlichen Feinheiten des wasserdichten Markenschutzes und weiß, was ein Markeninhaber seinerseits zu beachten hat.

Was ist die gesetzliche Definition einer Marke?

In Deutschland definiert das Markengesetz, wie eine Marke registriert und geschützt werden kann. Dies geschieht durch "Zeichen", die die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens so eindeutig kennzeichnen, dass Kunden sie von ähnlichen Angeboten im Markt unterscheiden können.

Solche Zeichen beschränken sich nicht auf optische Symbole wie Worte, Eigennamen, Buchstaben, Zahlen (sogenannte Wortmarken), Abbildungen und Logos (Bildmarken) oder Kombinationen aus beiden (Wort-Bildmarken). Das Markengesetz erwähnt als typische Zeichen auch dreidimensionale Gestaltungen wie die Form einer Ware oder ihrer Verpackung (3D-Marke) – man denke an die Odolflasche –, Hörzeichen wie die Fünfton-Folge der Telekom (Hörmarke), aber auch Farben und Farbzusammenstellungen (Farbmarke), das John-Deer-Grün wäre ein Beispiel.

Wer eine Marke eintragen lässt, stellt seine exklusiven Nutzungsrechte innerhalb der Schutzregion sicher, in Deutschland etwa oder der Europäischen Union. Ferner kann der Markeninhaber Lizenzen einräumen, unberechtigte Nutzung untersagen und in solchen Fällen Schadensersatz fordern. Er kann bereits an Zollgrenzen die Einfuhr markenverletzender Produkte verhindern.

Die eigenen Markenrechte zu sichern, ist wichtig. Gleichzeitig sind aber auch Rechte von Wettbewerbern zu beachten. Denn auch wenn nur versehentlich ältere Markenrechte verletzt werden, so kann das teuer werden. Es empfiehlt sich deshalb, vor dem Anmelden oder Verwenden einer Marke eine fundierte Recherche in allen infrage kommenden Markenregistern durchzuführen.

Fallstricke beim Marke anmelden? Ein erfahrener Patentanwalt kennt sie im Detail

Denn so klar es auf dem Papier klingt, in der Praxis bewegt sich die Entscheidung, ob ein Zeichen tatsächlich als Markenzeichen zulässig ist, oft auf einem schmalen Grat. Wesentlich ist das Kriterium der Unterscheidungskraft. Sie ist maßgeblich dafür, ob eine Marke geschützt werden kann oder nicht. Am Beispiel: An Logos, die lediglich aus sehr gängigen geometrischen Grundformen wie Kreis, Quadrat oder Rechteck bestehen, entzündet sich mitunter Streit, ob sie bereits unterscheidungskräftig und damit Markenzeichen sind, oder nicht doch eher übliche Gestaltungselemente der Werbegrafik.

Mit der Prüfung des Kriteriums "Unterscheidungskraft" sollte vor Registrierung ein fachlich versierter Experte beauftragt werden, ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt. Er kann aus Erfahrung nicht nur die Linie zwischen "geschützt" und "nicht geschützt" ziehen, sondern Mandanten auch Hinweise geben, wie sie womöglich dennoch zu ihrem Wunschzeichen kommen.

Derart qualifizierte Anwälte verantworten zudem die Bewertung älterer Rechte hinsichtlich ihrer Ähnlichkeit zur neu anzumeldenden Marke. Dies erfolgt durch umfassende Recherche in den verschiedenen Markenregistern, so beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei internationaler Registrierung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum, der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Die Auswertung einer Markenrecherche erfordert neben dem geschulten Auge Hintergrundwissen zur aktuellen Rechtsprechung.

Nicht zuletzt stellen spezialisierte Anwälte die wirksame Markenregistrierung sicher. Bestmöglich geschützt, wird Trittbrettfahrern und Nachahmern das Leben schwer gemacht.

Patentanwälte mit Technologiehintergrund

Experten für Markenrecht praktizieren in der Patentanwaltskanzlei grommes strauß mit Sitz in Koblenz und Frankfurt am Main. Zu ihrem Tätigkeitsbereich zählen die schutzrechtliche Absicherung von Patenten, Marken und Designs, die Wahrung von Urheberrechten, die Durchsetzung von Schutzrechten, ihre Lizenzierung und Verteidigung gegen die Verletzung durch Dritte.

Das herausstechende Merkmal von grommes strauß ist die umfängliche technische Expertise, vom Fahrzeugbau über elektrooptische Geräte bis hin zur Softwareentwicklung. Mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung in Industrie und Rechtsprechung kann die Kanzlei ihren Mandanten somit optimalen Markenschutz entsprechender Produkten und Dienstleistungen zusichern. gommes strauß übernimmt für sie die Recherche in den unterschiedlichen Registern, bewertet die Ergebnisse, begleitet die Anmeldung und verteidigt die Marke im Falle ihrer unautorisierten Verwendung.

grommes strauß legt Wert auf individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Die Kanzlei entspricht dabei nicht nur den Anforderungen großer Unternehmen, sondern wendet sich auch an den Mittelstand. Für Start-ups, deren Marken besonderen Schutz benötigen, bietet die Kanzlei eigens ein spezielles Beratungspaket an.

Für größere Herausforderungen kann grommes strauß auf ein Netzwerk nationaler und internationaler Spezialisten zugreifen. Die Kooperation mit erfahrenen Kollegen zwischen Rio de Janeiro und Tokyo stellt umfassende Beratungskompetenz und ein Maximum an Schlagkraft sicher.