Was ist das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht kann in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht unterteilt werden. Das Individualrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das kollektive Arbeitsrecht dagegen regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
ZUM THEMA:
Die Kündigungsschutzklage - wichtigster Rechtsbehelf im Arbeitsrecht
Der im Arbeitsrecht wichtigste Rechtsbehelf ist die Kündigungsschutzklage. Erfahrene Arbeitsrechtler helfen dem zu Unrecht Gekündigten wieder zu seinem Job oder zu einer angemessenen Abfindung. Hierbei ist die Einhaltung gesetzlicher Fristen von entscheidender Bedeutung. Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Die Dreiwochenfrist gem. § 4 KSchG beginnt bereits mit dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung. Wird gegen die Kündigung nicht eine Kündigungsschutzklage erhoben und die dreiwöchige Frist versäumt, so gilt die Kündigung als wirksam - selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre.
Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb der Dreiwochenfrist gegen die Kündigung wehrt, sind die Aussichten auf eine Abfindung überschaubar. Aus Sicht des Arbeitgebers bestünde kein Bedarf mehr, eine Abfindung zu leisten. Er hat aufgrund der Wirksamkeitsfiktion der Kündigung nicht mehr zu befürchten, dass er den Gekündigten gegen seinen Willen weiterbeschäftigen muss.
Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Circa 1,2 Millionen Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird Gegenstand einer Klage, in Kleinbetrieben nur etwa jede zehnte. Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch regelmäßig dann sinnvoll, wenn die Kündigung entweder unwirksam ist oder wenn zumindest Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine anwaltliche Beratung festzustellen.
Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb der Dreiwochenfrist gegen die Kündigung wehrt, sind die Aussichten auf eine Abfindung überschaubar. Aus Sicht des Arbeitgebers bestünde kein Bedarf mehr, eine Abfindung zu leisten. Er hat aufgrund der Wirksamkeitsfiktion der Kündigung nicht mehr zu befürchten, dass er den Gekündigten gegen seinen Willen weiterbeschäftigen muss.
Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Circa 1,2 Millionen Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird Gegenstand einer Klage, in Kleinbetrieben nur etwa jede zehnte. Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch regelmäßig dann sinnvoll, wenn die Kündigung entweder unwirksam ist oder wenn zumindest Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine anwaltliche Beratung festzustellen.
Erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Cloppenburg
Wer einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Cloppenburg sucht, ist bei der Rechtsanwaltskanzlei Höffmann & Partner Rechtsanwälte an der richtigen Adresse. Die Kanzlei verhilft zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmern wieder zu ihrem Job oder einer angemessenen Abfindung. Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss das Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses dabei nicht fürchten. Denn im Arbeitsrecht wird häufig unkompliziert Prozesskostenhilfe bewilligt, sodass sich anwaltliche Hilfe in der Regel rechnet. Arbeitgeber erhalten bei der Kanzlei Höffmann & Partner Rechtsanwälte Hilfe, wenn es beispielsweise darum geht, unberechtigte Ansprüche von Arbeitnehmern abzuwehren oder Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß abzuwickeln.
In ihrem Videopodcast "Pro Bono" geben die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Höffmann & Partner Rechtsanwälte Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und verschiedene weitere Rechtsgebiete. Zahlreiche Menschen profitieren davon regelmäßig. Natürlich kann ein abstrakt gehaltenes Videoformat keine einzelfallbezogene, persönliche Beratung ersetzen. Doch auch diese können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Kanzlei in Anspruch nehmen.
In ihrem Videopodcast "Pro Bono" geben die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Höffmann & Partner Rechtsanwälte Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und verschiedene weitere Rechtsgebiete. Zahlreiche Menschen profitieren davon regelmäßig. Natürlich kann ein abstrakt gehaltenes Videoformat keine einzelfallbezogene, persönliche Beratung ersetzen. Doch auch diese können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Kanzlei in Anspruch nehmen.