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Kommunikation Sprachbarrieren überwinden

Nur wer mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern kommunizieren kann, kann einen guten Job machen. Was Unternehmen in puncto Sprachkenntnisse wissen sollten und welche Fördermaßnahmen es gibt.
07.08.2017 - 09:34 Uhr Kommentieren
Sprachbarrieren sind eine der größten Herausforderungen bei der Beschäftigung von Geflüchteten. Quelle: Fotolia
Kommunikationsbremse

Sprachbarrieren sind eine der größten Herausforderungen bei der Beschäftigung von Geflüchteten.

(Foto: Fotolia)

Das Sprechen und das Verstehen der deutschen Sprache sind die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Doch fast 86 Prozent aller Unternehmen sehen in den mangelnden Deutschkenntnissen der Geflüchteten die größte Herausforderung bei einer Beschäftigung – noch vor dem Fehlen beruflicher Fachkenntnisse (65 Prozent) oder vor Problemen bei der Einschätzung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (64 Prozent). Dies fand das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Ende 2016 bei einer Umfrage unter mehr als 1.000 Unternehmen heraus. Da verwundert es nicht, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der Initiative Wir zusammen die Sprachkompetenz der Geflüchteten aktiv fördert.

Doch wie gut beherrscht ein Bewerber oder der bereits eingestellte Flüchtling die deutsche Sprache? Erste Orientierung - auch für die Geflüchteten selbst - bietet ein Test auf der Web-Seite des Goethe-Instituts. Einen weiteren Selbsteinschätzungstest hat der Europarat zusammengestellt – er kann wahlweise in 31 Sprachen heruntergeladen werden.

Sowohl diese Online-Tests als auch die europäischen Behörden und die vielen Sprachinstitute stufen die Sprachkenntnisse nach einem standardisierten Verfahren ein, dem sogenannten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). So attestieren sich viele Bewerber in Ihren Bewerbungsunterlagen ein Sprachniveau von B. Und um eine uneingeschränkte Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu bekommen, müssen Flüchtlinge mindestens das Niveau C1 erreichen. Zur Erläuterung: Der GER, der für alle in Europa gesprochen Sprachen gleichermaßen gilt, teilt die Sprachkenntnisse in drei Stufen ein:

  • Stufe A entspricht dem Anfängerniveau – der Betroffene beherrscht einfache Sätze und alltägliche Vokabeln.

  • Stufe B erreichen Fortgeschrittene – sie können die Sprache selbstständig anwenden und finden sich ohne größere Probleme im Alltag zurecht.

  • Stufe C steht für die kompetente Verwendung einer Sprache, sodass die Kommunikation in nahezu allen Lebenssituationen reibungslos verläuft.

Jede dieser drei Stufen wird noch einmal in zwei Niveaus (1 oder 2) unterteilt. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Einschätzungen finden Sie hier.

Geflüchtete können ihre Deutschkenntnisse beispielsweise im Rahmen des Programms „Berufsbezogene Deutschförderung“ verbessern, das vom Europäischen Sozialfonds und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgelegt wurde. Die Voraussetzungen und Förderbedingungen für die Teilnahme sind:

  • Der Teilnehmer hat einen Migrationshintergrund und verfügt mindestens über Deutschkenntnisse des Niveaus A1. Wer einen Integrationskurs des BAMF absolviert hat, muss das Sprachniveau B1 erreicht haben.

  • Die Kurse dauern sechs (Vollzeit) beziehungsweise zwölf (Teilzeit) Monate und sind grundsätzlich kostenlos. Befindet sich der Teilnehmer jedoch in einem Arbeitsverhältnis, werden 3,20 Euro pro Unterrichtseinheit fällig – ein Betrag, der auch vom Arbeitgeber übernommen werden kann.

  • Die Anmeldung erfolgt über das Jobcenter beziehungsweise über die Agentur für Arbeit oder über die regional tätige Sprachfördergesellschaft, die den Kurs anbietet.

  • Interessierte können noch bis Ende 2017 einsteigen, danach läuft das Förderangebot aus.

Das Programm wird durch die neue Maßnahme „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ ersetzt, die im Juli 2016 gestartet ist und im Laufe dieses Jahres noch ausgebaut wird. Hier die Details der Förderkonditionen:

  • Der Teilnehmer hat einen Migrationshintergrund und verfügt mindestens über Deutschkenntnisse des Niveaus B1.

  • Das Programm setzt sich aus Basis- und Spezialmodulen zusammen, die jeweils mit einer Abschlussprüfung beendet werden. Hat der Teilnehmer die Prüfung erfolgreich bestanden, erhält er ein Zertifikat.

  • Die Basismodule sind Geflüchteten vorbehalten, die noch nicht im Arbeitsverhältnis stehen.

  • Wer bereits einen Job hat, kann Spezialmodule belegen, in denen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt werden – beispielsweise für Pfleger oder Kaufleute.

  • Teilnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen einen Kostenbeitrag von 2,07 Euro pro Unterrichtseinheit zahlen – wahlweise kann auch der Arbeitgeber diesen Betrag übernehmen.

  • Anträge zur Teilnahme nimmt das BAMF (Auszubildende) beziehungsweise die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entgegen.