| Bundesfinanzhof | Einkommensteuer
EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1, 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 4 Im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft entstandene Beratungskosten können auch dann weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Liquidationsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden, wenn eine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft beabsichtigt war. | BFH-Urteil vom 20.04.2004 - VIII R 4/02
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(DATEV-LEXinform-Nr. 0817751)Hinweis: Das Urteil ist in diesem Heft zu finden (DB 2004 S. 1240).
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Quelle: DER BETRIEB, 02.06.2004