Ein Tonstudio ist kein häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, selbst wenn es mit den Wohnräumen des Stpfl. räumlich verbunden ist.
BFH-Urteil vom 28.08.2003 - IV R 53/01
(DATEV LEXinform-Nr. 0816476)Hinweis: Die beiden Urteile sind in diesem Heft zu finden (DB 2003 S. 2681/2683).