Hintergrund Die Richtlinien für den Einsatz der Flugbereitschaft

09.09.2001 - 13:10 Uhr

dpa BERLIN. Für den Einsatz der Flugbereitschaft gibt es Richtlinien, die zuletzt unter dem damaligen Verteidigungsminister Volker Rühe am 1. April 1998 verschärft wurden. Hier einige Richtlinien in Auszügen:

1. Allgemeines:

Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ist ein militärischer Verband der Luftwaffe. ... Die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft können ... auch für Sonderflüge zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs genutzt werden, sofern militärische Belange nicht beeinträchtigt werden.

2. Anforderungsberechtige für Sonderflüge:

Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft können anfordern:

- Der Bundespräsident

- der Präsident des Deutschen Bundestages

- der Präsident des Bundesrates

- der Bundeskanzler

- die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts

- die Bundesminister, die Bundesministerinnen

- die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ...

- die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf Anforderung des Präsidenten des Deutschen Bundestages

- die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und der Kanzlerkandidat anstelle des entsprechenden Vorsitzenden für die Zeit von zehn Wochen vor einer Bundestagswahl ...

3. Voraussetzungen:

Die Anforderungsberechtigten ... dürfen Luftfahrzeuge der Bundeswehr nur für Reisen in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit und nur dann anfordern, wenn der Zweck der Reise bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann, oder wenn andere zwingende Amtsgeschäfte ohne Benutzung des Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft nicht erledigt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die durch den Flug mit der Flugbereitschaft verursachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und Dringlichkeit des Amtsgeschäftes und den damit verbundenen Bundesinteressen stehen müssen. ...Die Grundsätze einer sparsamen Haushaltsführung sind zu beachten. ...

4. Antrag

Jeder Sonderflug ist beim Bundesminister der Verteidigung zu beantragen . ...

5. Kosten für die Nutzung der Flugbereitschaft

Die notwendigen Mittel für die Flugbereitschaft werden im Verteidigungshaushalt bereitgestellt.

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