Referenzen bringen nicht immer Pluspunkte
HB DÜSSELDORF. Referenzgeber sollte man dann in den Bewerbungsunterlagen benennen, wenn das Personalinserat dazu auffordert. Unaufgefordert genannte Referenzen, etwa Prominentenschreiben oder telefonische Einflussnahme, können schädlich sein. Rechnet man damit, dass Referenzen erbeten werden, sollte man zum Vorstellungsgespräch eine Liste mit präsentablen Referenzpersonen mitnehmen und Gesprächspartnern übergeben. Die Liste sollte Namen, Funktion, Anschrift, Telefonnummer sowie Grund und Dauer des Bekanntseins enthalten. Dies sollte vorher mit den Referenzpersonen abgesprochen werden, damit bei der Referenzeinholung keine Überraschungseffekte entstehen.
Die besten Referenzgeber sind frühere direkte oder nächsthöhere Vorgesetzte. Beim Ausscheiden aus einem Unternehmen sollte man daher mit seinen Vorgesetzten klären, ob diese bereit sind, künftig als Referenzgeber zu fungieren. Wird die Referenz eines ehemaligen Vorgesetzten erst nach etlichen Jahren erforderlich, kann es zweckmäßig sein, diesem als Gedächtnisstütze den Lebenslauf oder das Arbeitszeugnis zur Verfügung zu stellen. Ein Bewerber sollte mit den Gesprächs- und Verhandlungspartnern verabreden, dass diese nur dann eine Referenz einholen, wenn er die erste Wahl für die Einstellung ist oder wenn er zumindest zur engsten Auswahl gehört. Der Ruf eines Arbeitnehmers bei seinen Referenzgebern kann nämlich leiden, wenn diese durch wiederholte Anrufe für Referenzgespräche die Misserfolge bei Bewerbungen mitbekommen.
Referenzgeber informieren nicht uneingeschränkt positiv
Man kann nicht davon ausgehen, dass Referenzgeber uneingeschränkt positiv Auskunft geben. Der Ruf und die Glaubwürdigkeit eines Referenzgebers kann nämlich leiden, wenn er sich für eine Person "verbürgt" und sich seine Empfehlung als schlechter Rat erweist. Insofern muss man mit differenzierten Referenzen rechnen, besonders wenn sich Referenzgeber und Referenzeinholer persönlich kennen und sich gelegentlich bei beruflichen oder gesellschaftlichen Anlässen treffen. Vereinzelt mag es vorkommen, dass aus Neid weniger gute Auskünfte gegeben werden, zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer inzwischen eine höhere Position anstrebt, als sie der ehemalige Vorgesetzte innehat. Im übrigen leidet die Glaubwürdigkeit der Referenz und des Zeugnisses, wenn zwischen Beidem auffällige Widersprüche auftreten.
Bei einer Vertragsbeendigung durch Aufhebungsvertrag oder durch Vergleich kann über die Bereitschaft zur Auskunft und über den Inhalt der Auskunft eine Vereinbarung getroffen werden. Hat es im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses strafrechtlich relevante oder ehrenrührige Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer gegeben, kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine eventuelle Auskunft und deren Inhalt mitteilt. Allerdings ist eine solche Vereinbarung kaum kontrollierbar.
Eine Qualitätsreferenz zeichnet sich dadurch aus, dass ein Referenzgeber in der Lage ist, die bisherige Berufstätigkeit des Bewerbers zu beurteilen und möglichst auch zur Eignung des Bewerbers für die freie Position Stellung zu nehmen. Überzeugender als allgemeine Charakterbeschreibungen wirken positionsbezogene Aussagen. Im Idealfall ist der Referenzgeber im gleichen Tätigkeitsfeld wie der Bewerber aktiv. Es kommen aber auch ergänzende Referenzen von Banken (geordnete Vermögensverhältnisse), Steuerberatern und Rechtsanwälten in Frage, wobei je nach den Umständen zur Vermeidung von Missverständnissen klarzustellen ist, woher die Bekanntschaft rührt. Im Berufsfeld Vertrieb ist die Benennung von Kunden als Referenzgeber denkbar. Organisatoren und Informatiker können Kooperationspartner von Unternehmensberatungen benennen.
Vorsicht bei der Auswahl der Refernzgeber
Ein Bewerber sollte bedenken, dass die Nennung von manchen Referenzgebern lächerlich wirken kann. Hier sind Pfarrer, Sporttrainer, Vereinsfreunde oder Verwandte zu nennen. Auch Imponier- und Renommierreferenzen von titelgeschmückten Personen ohne Bezug zur betrieblichen Arbeitswelt sind nicht von großem Nutzen. Schließlich wirken Protektionsreferenzen nicht immer. Da mag es im Einzelfall geschickter sein, solche Einflüsse nicht offen zu legen.
Eingeholte Referenzen werden meist nicht mit dem Bewerber besprochen. Ein Grund dafür ist, dass dem Referenzgeber ja Vertraulichkeit hinsichtlich seiner Auskünfte zugesichert wird. Man sollte sich als Bewerber aber nicht scheuen, den Referenzeinholer nach der erhaltenen Referenz zu fragen. Aus der Darstellung des Referenzeinholers können dann Konsequenzen für die Zukunft gezogen werden. Außerdem kann man zu kritischen Auskünften Stellung nehmen. Auf diese Weise kann man vielleicht erreichen, trotz einer negativen Einzelreferenz eingestellt zu werden.
Der Autor ist Professor für Personalwirtschaft und Organisation an der Fachhochschule Offenburg.