
vwd HAMBURG. Die Börse habe zuletzt im August auf das Fehlen hingewiesen und die Einleitung von Sanktionsmaßnahmen angekündigt, sagte eine Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage. Außerdem greife das neue Regelwerk der Börse. Danach werden die Aktien eines Unternehmens vom Handel ausgeschlossen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eröffnet worden ist. Nach entsprechender Mitteilung durch die Börse gilt eine Frist von einem Monat.