HB/dpa MANNHEIM. Das Gericht wies die Klage eines Stuttgarter Rechtsanwalts zurück, der seinen Wagen auf einem Behindertenparkplatz in Baden-Baden abgestellt hatte. Obwohl er eine Visitenkarte mit seiner Mobilfunknummer sichtbar im Auto hinterlassen hatte, wurde das Fahrzeug abgeschleppt (Az: 1 S 1248/02).
Nur die Telefonnummern zu hinterlassen, reiche nicht aus, erklärten die Richter zur Begründung. Zudem hätten die Nachforschungen nach dem Fahrer des Wagens nur eine ungewisse Aussicht auf Erfolg gehabt und somit zu nicht absehbaren Verzögerungen geführt.