Altkanzler Gerhard Schröders Frau weist Schmerzensgeldforderungen ihres Ex-Mannes zurück

Der Altbundeskanzler und seine neue südkoreanische Lebenspartnerin wollen möglichst noch dieses Jahr Hochzeit feiern.
Berlin Die Partnerin von Altbundeskanzler Gerhard Schröder sieht keine rechtliche Grundlage für finanzielle Forderungen ihres Ex-Mannes an ihren neuen Lebensgefährten. In einer der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegenden Stellungnahme zur Schmerzensgeld-Klage ihres früheren Mannes gegen Schröder betonte Soyeon Kim am Dienstag zugleich, sie und ihr Ex-Mann hätten schon lange getrennt gelebt. Daher sei Schröder nicht für das Scheitern ihrer Ehe verantwortlich.
Kims Ex-Mann verlangt von Schröder umgerechnet 77.000 Euro Schmerzensgeld, wie die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap am Montag berichtet hatte. Der Kläger werfe Schröder (74) vor, dessen außereheliche Affäre mit So Yeon Kim habe ihm „unerträgliche Seelenschmerzen“ bereitet, meldete Yonhap unter Berufung auf Gerichtsbeamte. Schröder sei für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich, argumentierte der Ex-Mann von Soyeon Kim demnach.
Der SPD-Politiker und seine südkoreanische Freundin hatten im Januar in Seoul verkündet, im Herbst heiraten zu wollen. Sie wollten danach in Deutschland leben.
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