Besitzerin muss zahlen Rettung eines Terriers kostet 10.000 Euro

Die Klägerin Almut B. (r.) und ihr Rechtsanwalt Christoph Reusch unterhalten sich vor dem Prozess im Verwaltungsgericht in Berlin.
Berlin Die Besitzerin eines Terriers muss für die Rettung ihres Hundes aus einem Dachsbau 10.000 Euro an die Berliner Feuerwehr zahlen. Beide Seiten einigten sich am Mittwoch gütlich bei einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wie ein Gerichtssprecher sagte. Ursprünglich hatte die Feuerwehr 13.000 Euro Gebühren erhoben – dagegen klagte die Hundebesitzerin.
Der Terrier namens Skipper hatte sich nach Angaben des Gerichts im November 2012 mit seiner Leine in einem Dachsbau im Waldstück Tegeler Forst verfangen. Da er sich nicht selbst befreien konnte, rückte die Feuerwehr an. Erst nach acht Stunden Großeinsatz wurde das Tier befreit.
Die Klägerin wandte sich vor Gericht gegen die Größe des Feuerwehreinsatzes, wie der Sprecher sagte. Sie erklärte demnach, der Aufwand sei „unverhältnismäßig“ gewesen. Die Feuerwehr habe auf ein Löschfahrzeug verzichten können.
Die Feuerwehr verteidigte demgegenüber ihr Vorgehen. "Einige Feuerwehrleute mussten schippen, andere das Erdreich wegschaffen. Wegen der Dunkelheit musste Licht im Wald aufgestellt werden", erläuterte der Gerichtssprecher die Argumentation.
Schließlich einigten sich beide Parteien vor Gericht darauf, die Kosten für ein Löschfahrzeug aus den Gebühren herauszunehmen. Diese werden nun aus dem Feuerwehretat gedeckt. Die Kosten für das Verfahren trägt zu zwei Dritteln die Klägerin, der Rest entfällt auf das Land Berlin.
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