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„Bunga-Bunga“ in zweiter Runde Berufungsprozess im Fall „Ruby“ hat begonnen

Von wilden Festen mit jungen Frauen berichteten die einen Zeugen, von gesitteten Abendessen mit ein paar Spiele die anderen. In erster Instanz wurde Berlusconi bereits verurteilt. Der wetterte wieder gegen die Justiz.
20.06.2014 - 13:22 Uhr Kommentieren
Silvio Berlusconi und die Marokkanerin „Ruby Rubacuori“: In Mailand hat heute der Berufungsprozess um die mutmaßlichen Exzesse des Ex-Regierungschefs begonnen. Sollte Berlusconi erneut Schuldig gesprochen werden, könnte das Hausarrest für den 77-Jährigen bedeuten. Quelle: dpa

Silvio Berlusconi und die Marokkanerin „Ruby Rubacuori“: In Mailand hat heute der Berufungsprozess um die mutmaßlichen Exzesse des Ex-Regierungschefs begonnen. Sollte Berlusconi erneut Schuldig gesprochen werden, könnte das Hausarrest für den 77-Jährigen bedeuten.

(Foto: dpa)

Mailand Der mehrfache italienische Regierungschef Silvio Berlusconi muss sich seit Freitag in Mailand in einem Berufungsprozess in der sogenannten „Ruby“-Affäre verantworten. Dem heute 77-Jährigen werden Amtsmissbrauch und Sex mit minderjährigen Prostituierten bei wilden „Bunga Bunga“-Festen in seiner Villa Arcore bei Mailand vorgeworfen.

Im Mittelpunkt steht die junge Marokkanerin Karima el-Mahroug alias „Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensbrecherin). Es wird ein kurzer Prozess: Bereits am 18. Juli zieht sich die Kammer zur Urteilsberatung zurück. Eine Woche zuvor plädiert die Anklage, wurde im Gericht vereinbart.

In erster Instanz war Berlusconi vor einem Jahr zu sieben Jahren Haft ohne Bewährung und zu einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Sollte er auch in der zweiten Instanz verurteilt werden, bleibt ihm noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom.

Bei einer definitiven Verurteilung droht ihm Medienberichten zufolge ein zehnjähriger Hausarrest, da auch die Amnestie und Vergünstigungen nach dem Mediaset-Korruptionsurteil gegen ihn dann wegfallen könnten.

Der angeklagte Politiker und Medienzar kam nicht zur Eröffnung seines Prozesses. Wegen rechtskräftiger Verurteilung im Mediaset-Verfahren muss Berlusconi immer am Freitag in einem Seniorenheim bei Mailand vier Stunden Sozialdienst bei Alzheimer-Kranken leisten - so auch an diesem Freitag, dem siebten Tag seines Dienstes an der Gemeinschaft.

Berlusconi werde im Gerichtssaal anwesend sein, „falls seine Präsenz notwendig sein wird“, sagte sein Verteidiger Franco Coppi am Freitag in einer Verhandlungspause der Nachrichtenagentur Ansa. Berlusconis Anwälte erwogen Coppis Angaben zufolge nicht, eine Verlegung des Prozesses zu beantragen. Berlusconi fühlt sich seit langem von der Mailänder Justiz „verfolgt“. Erst am Donnerstag hatte er die Justiz einmal mehr als „unkontrollierbar und unverantwortlich“ kritisiert.

Verfahrensfragen eröffneten den zweiten „Ruby“-Prozess. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Enrico Tranfa entschied dabei, dass Fotografen und TV-Kameras erst bei der Urteilsverkündung im Juli im Gerichtssaal des Mailänder Justizpalastes zugelassen werden sollen.

  • dpa
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