Festlegung des Strafmaßes Prozess gegen Boston-Attentäter beginnt am 21. April

Weiterführung des Prozesses am 21. April: Dschochar Zarnajew, der Attentäter auf den Boston-Marathon, inmitten seiner Anwälte.
Boston Die entscheidende Phase im Prozess gegen den Bombenleger beim Boston-Marathon beginnt am 21. April. In dem zweiten Teil des Verfahrens geht es um das Strafmaß für den jüngst verurteilten Attentäter Dschochar Zarnajew, wie das Gericht in der US-Metropole in Massachusetts am Freitag mitteilte.
Die Geschworenen müssen beurteilten, ob der 21-Jährige mit dem Tode bestraft werden soll oder eine Haftstrafe erhält. Dafür werden die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung erneut Zeugen und Experten befragen.
Für die Festlegung des Strafmaßes im zweiten Prozessteil wird es entscheidend sein, ob die Geschworenen Zarnajew wie von seinen Anwälten beschrieben als Mitläufer oder wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt als Mittäter ansehen. Im zweiten Fall würde er zum Tode verurteilt, im ersten nicht.
Der Angeklagte soll im April 2013 mit seinem älteren Bruder Tamerlan zwei Bomben am Zieleinlauf des Marathons gezündet und dadurch drei Menschen ermordet haben. 260 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Zarnajew sei auch an der Tötung eines Polizisten beteiligt gewesen. Die sieben Frauen und fünf Männer der Jury hatten ihn am Mittwoch in allen 30 Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter der Einsatz von Massenvernichtungswaffen. Sein Bruder war wenige Tage nach dem Terroranschlag vor zwei Jahren während einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen worden.
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