Bei Schaltjahren wird in den Kalender ein zusätzlicher Tag eingefügt: der 29. Februar. Damit hat ein Schaltjahr nicht 365, sondern 366 Tage. Wie oft es Schaltjahre gibt, richtet sich nach festen Regeln: Alle glatt durch vier teilbaren Jahre und durch 400 teilbare Jahre sind Schaltjahre. Glatt durch 100 teilbare Jahre sind keine Schaltjahre.
Für einen Kalender gibt es natürliche Zeitmaße: Das Jahr als die Umlaufzeit der Erde um die Sonne, den Monat als die Umlaufzeit des Mondes um die Erde. Dazu den Tag, der durch die tägliche Sonnenbahn festgelegt wird. Das große Problem ist, dass alle diese Zahlen nicht rund sind. Das Jahr hat im Mittel 365,2422 Tage, zwischen zwei Neumonden liegen 29,5306 Tage. Regelungen für Schaltjahre können diese komplizierten Zahlenverhältnisse aber korrigieren.
Jeder Kalender ist wegen der ungeraden natürlichen Zeitmaße ein Kompromiss. Kleinste Ungenauigkeiten können auf lange Sicht große Folgen haben. Das wussten schon die Babylonier im dritten Jahrtausend vor Christus und erfanden Schaltmonate. Die Ägypter ordneten 238 vor Christus für jedes vierte Jahr einen Schalttag an. Der römische Herrscher Gaius Iulius Caesar (Julius Cäsar) führte schließlich im Jahr 45 vor Christus einen Sonnenkalender mit einfacher Schaltjahresregel ein - jedes vierte Jahr.
Auch mit Caesars Modernisierung und dem Julianischen Kalender war das Kalenderjahr immer noch rund elf Minuten länger als das Sonnenjahr. Das addierte sich bis ins 16. Jahrhundert auf zehn Tage. Um den Kalender wieder der Wirklichkeit anzupassen, ließ Papst Gregor XIII. im Jahr 1582 diese zehn Tage einfach ausfallen und modernisierte die Schaltjahresregeln. Auf diese Weise fallen 36524,25 Tage in ein Jahrhundert. Das kommt den natürlichen Zeitmaßen sehr nahe. Die bleibenden minimalen Abweichungen vom Sonnenjahr werden heute mit gelegentlich eingefügten Schaltsekunden ausgeglichen.
Eltern konfrontieren Standesbeamte manchmal mit dem Wunsch, lieber den 28. Februar oder den 1. März als Geburtstag von neugeborenen Schaltjahreskindern zu beurkunden. „Das ist aber rechtlich gar nicht möglich“, stellt Jürgen Rast, Präsident des Bundesverbandes der Standesbeamten, klar. „Wenn auf der Geburtsanzeige des Krankenhauses der 29. Februar steht, dann ist das verbindlich.“
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
.. ein 1461stel der Kinder haben durchschnittlich am 29.02. Geburtstag, oder nicht ?