Gerichtsurteil Anwaltsroben darf keine Werbung zieren

Ein Rechtsanwalt wollte eine Anwaltsrobe vor Gericht tragen, die selbst aus acht Metern Entfernung noch gut lesbar mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Kanzlei im Schulterbereich bestickt war.
Hamm Anwälte dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht mit ihrem Namen oder der Internetadresse der Kanzlei auf der Robe werben. Das hat der Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen laut einer Mitteilung vom Mittwoch entschieden (1 AGH 16/15 vom 29. Mai 2015). Ein Rechtsanwalt will demnach eine Anwaltsrobe vor Gericht tragen, die selbst aus acht Metern Entfernung noch gut lesbar mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Kanzlei im Schulterbereich bestickt ist.
Mit der Robe solle die Stellung der Anwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit besonderen Rechten und Pflichten sichtbar gemacht werden, erklärte der Anwaltsgerichtshof. Dieser Zweck schließe jede Werbung vor Gericht aus. Die Rechtsanwaltskammer Köln habe die Zusätze zu Recht untersagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt geht nach Angaben eines Gerichtssprechers in Berufung beim Bundesgerichtshof.
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