Nachdem er seiner taubstummen Kollegin an den Busen gefasst hatte, wurde ein Verkäufer fristlos vor die Tür gesetzt. Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt – erfolglos. (Az. 15Ca 7402/01).
Auch Führungskräften droht die fristlose Kündigung, wenn sie Mitarbeiterinnen sexuell belästigen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Im konkreten Fall hätte der Mann die Kollegin körperlich wie verbal bedrängt, unter anderem mit Aussagen wie „Stell dich nicht so an!" oder "Na, was ist mit uns?" (Az. 3 Sa 163/06).
Ein Klaps auf den Po bleibt auch dann eine sexuelle Belästigung, die zu ahnden ist, wenn das Opfer aus Angst um seinen Job erst Monate nach dem Vorfall Anzeige erstattet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 Sa 508/04).
Die Aussage eines Mitarbeiters gegenüber einer Kollegin, „so Frauen wie dich hatte ich schon Hunderte " rechtfertigt eine fristlose Kündigung (ArbG Frankfurt, Az. 15 Ca 647/03).
Wer einer Kollegin im Büro pornografische Fotos vorlegt, diese mit der Aussage kommentiert, „na, da würdest du wohl auch gerne mal ran?“, beziehungsweise anbietet, „solche Fotos auch von ihr zu machen“, begeht eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (LAG Schleswig-Holstein, Az 3 Sa 163/06).
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