Hubschraubereinsätze Höhlenforscher muss nicht für Rettungsflüge zahlen

Ein Höhlenretter seilt sich in rund 1800 Metern Höhe am Eingang der Riesending-Schachthöhle am Untersberg in Bayern ab.
Murnau Der Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei nicht bezahlen. Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Stefan Frey, am Montag einen Bericht der „Bild“-Zeitung.
Bürger würden nur zu Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten. „Hier liegt kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor.“ Eine Summe nannte Frey nicht. Insgesamt sollen die Kosten für die beispiellose Rettungsaktion in die Millionen gehen. Neben der bayerischen Polizei waren zahlreiche andere Hilfskräfte beteiligt. Unter anderem flog auch die Bundespolizei Hubschraubereinsätze.
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