„Maskenmann“-Urteil BGH bestätigt lebenslange Haft für Entführer

Der Angeklagte Mario K. verdeckt mit einem Hefter sein Gesicht neben seinem Anwalt Christian Lödden.
Potsdam Die lebenslange Freiheitsstrafe im sogenannten „Maskenmann“-Prozess um Überfälle auf Millionäre ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionsanträge des Verurteilten und der Nebenklage als unbegründet verworfen. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Zuvor hatten die Zeitungen „Märkische Allgemeine“ und „Potsdamer Neueste Nachrichten“ darüber berichtet.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Mario K. im Juni vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem spektakulären Prozess war es um die Entführung eines Bank-Managers gegangen.
Laut Urteil wollte Mario K. Lösegeld erpressen und hielt sein Opfer auf einer kaum zugänglichen Insel in einem Sumpfgebiet fest. Das Opfer hatte sich schließlich nach anderthalb Tagen befreien und fliehen können.
Lebenslang für den Maskenmann
Zudem beging der Mann laut den Feststellungen der Frankfurter Richter Überfälle auf eine Millionärsfamilie südöstlich von Berlin. Bei dem Versuch, deren Tochter zu entführen, soll er einen Wachmann niedergeschossen haben, der infolge seiner lebensgefährlichen Verletzungen seither querschnittsgelähmt ist.
Der angeklagte frühere Dachdecker, der zuletzt in Berlin gewohnt hatte, hatte die Vorwürfe in dem Indizienprozess bestritten. Der Täter hatte bei den Überfällen immer eine Art Imkermaske getragen. Die Revision hatten Verteidigung und Nebenklage eingelegt. Der Verteidiger sprach mit Blick auf die Entscheidung des BGH von einem „eklatanten Fehlurteil“.