Uli Hoeneß unterhielt ab 2001 bei der Schweizer Bank Vontobel ein Konto. Mit dem Geld spekulierte er an der Börse. Er hat dem deutschen Staat dabei Steuern aus den Erträgen vorenthalten.
Quelle: SID
Hoeneß hat Steuern hinterzogen. Das hat er durch die Einreichung einer Selbstanzeige am 17. Januar zugegeben. Eine korrekt eingereichte Selbstanzeige wirkt strafbefreiend, aber: Die Staatsanwaltschaft hält die Selbstanzeige von Hoeneß für unwirksam. Das bedeutet: Es bestünde keine Straffreiheit.
Die zum Prozessauftakt veröffentlichte Anklageschrift wirft Uli Hoeneß Steuerhinterziehung von insgesamt 3,5 Millionen Euro seit 2004 vor. Die Steuerschuld könnte höher ausfallen, da Hoeneß laut Anklage zu Unrecht Verluste geltend gemacht hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2008 festgelegt, dass ab einem Steuerschaden von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung folgen muss. In der Realität hat sich das noch nicht durchgesetzt.
Ja. Er hat eine Erscheinungspflicht an allen Verhandlungstagen.
Im Saal 134 des Justizpalastes in der Prielmayr Straße 7 in München, das Gebäude befindet sich am Karlsplatz (Stachus). Es verhandelt die 5. Strafkammer des Landgerichts München II.
Der Vorsitzende Richter heißt Rupert Heindl (47). Er wird in den Medien wahlweise als "harter Hund" oder "Richter Gnadenlos" bezeichnet. Heindl hat zwei Schöffen neben sich sitzen.
Achim von Engel (39), ehemaliger Amtsrichter, Spezialist auf dem Gebiet der Steuerkriminalität. Brachte im Oktober 2011 den ehemaligen VW-Chef Bernd Pischetsrieder vor Gericht.
Schwer zu sagen: Falls das Gericht die Selbstanzeige als nicht wirksam erachtet, wird es um die Höhe der hinterzogenen Steuern gehen. Davon ausgehend würde ein Strafmaß festgelegt.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.