Nach BGH-Urteil Bettina Wulff nimmt Feldzug gegen Google wieder auf
Düsseldorf „Bettina Wulff“ und „Escort“ – die Chancen stehen gut, dass diese und ähnliche Wortkombinationen künftig nicht mehr von Google vorgeschlagen werden. Das glaubt der Anwalt der Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Gernot Lehr. „Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus“, sagte er Handelsblatt Online.
Den ursprünglich festgesetzten Termin beim Landgericht Hamburg am 26. April hatten Bettina Wulff und ihr Anwalt auf Eis legen lassen, da sie das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der vergangenen Woche abwarten wollten. Jetzt will Bettina Wulff bei ihrem eigenen Verfahren durchstarten.
Die Entscheidung der BGH-Richter dürfte ihr und anderen Prominenten Rückenwind bringen. Der BGH hatte entschieden, dass Googles Autocomplete-Funktion – also das automatische Hinzufügen von Suchbegriffen – teilweise rechtswidrig ist. Im aktuellen Fall hatte ein Unternehmer geklagt, weil die Suchmaschine seinen Firmennamen mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ automatisch kombiniert hatte.
Nach eigenen Angaben hat Google in Deutschland bisher fünf Verfahren im Autocomplete-Streit gewonnen. Bevor sie die Klage einreichten, hatten Wulff und ihr Rechtsbeistand monatelang Gespräche mit Google über den Umgang mit dem Autocomplete-Algorithmus geführt.
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Die Antwort des Konzerns war stets die Gleiche: Aus grundsätzlichen Erwägungen und zur Vermeidung des Vorwurfs der Zensur dürfe man den Automatismus nicht stoppen. Technisch sei das möglich, argumentierte stets Wulffs Anwalt. Etwa bei Kinderpornografie filtere der Konzern zweifelhafte und anrüchige Vervollständigungen.
Dem jüngsten Urteil entsprechend muss Google die Funktion zwar nicht abschaffen, konkrete Aufforderungen Betroffener müssen aber überprüft und gegebenenfalls unterbunden werden. Das könnte demnach auch auf den Fall „Wulff“ zutreffen. Seit Jahren kämpft die ehemalige deutsche First Lady darum, unwahre Gerüchte im Internet, sie habe eine Rotlicht-Vergangenheit, zu unterbinden.
Durch die Autocomplete-Funktion werden ihrem Namen Begriffe wie „Escort", „Artemis" oder „Rotlicht" hinzugefügt. Tippt man ein „P“ ein, führt das Programm etwa zu „Bettina Wulff Prostitution“, ein „N“ führt zu „Nylon“, „Netzstrümpfe“ oder „Nachtclub“. Die Liste ist beliebig fortsetzbar. Vielleicht nicht mehr allzu lang. „Das Urteil ist sehr ermutigend“, sagte Lehr. „Es war also richtig zu klagen.“
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Hat Frau Wulff noch nicht alle Bücher an den Mann gebracht?
Was sich Frau Wulff, nachdem ihr Mann aus dem Amt gedrängt wurde geleistet hat, ist schon nach Studium ihres Buches sehr grenzwertig.
Ich sehe keinen moralischen Unterschied, ob die Dame früher mal im Milieu tätig war, oder sich nur die passenden Männer gesucht hat, um persönliche Vorteile auf Kosten dieser Männer zu erlangen!
Das Problem liegt nicht in der Kombination des Gesuchten mit negativ belasteten Zusätzen (z.B. "Bettina Wulff Rotlich"), sondern mit POSITIV besetzten Zusätzen. Beispiele: "Bettina Wulff Missionar" oder "Bettina Wulff gefühlsecht". Denn was ist an Missionaren oder Gefühlen schon negativ?
Das bedeutet, Google wird die Funktion komplett abschalten müssen. Freut sich Microsoft.
Google-Sucks, meine Hochachtung für Ihr Bemühen, diesen Ignoranten glasklaren Zusammenhänge zu verdeutlichen. Ich fürchte, Ihre Mühe ist vergebens, und es ist auch keine Heilung dieser Leute möglich.
Lasst die Frau in Ruhe!
Jeder Kampf gegen Google, gegen Facebook, gegen Bild, gegen RTL usw.usw. ist EHRENHAFT!
Das sind alles Meinungsmanipulierer, und die gehören nach Kräften bekämpft.
Frau Wulff ist, soweit mir bekannt, für nichts irgendein Vorwurf zu machen.
Und bei der M$-Suche pling oder so ist dass dann erlaubt? Zumindest wird das dort direkt als Vorschglag genannt. Oder gab es großzügiog Lizenzen und damit ist das egal???
Oh, sie haben offensichtlich wieder etwas zu viel von dem Zeug genommen.
Lassen Sie einfach die Finger davon, nicht gesund für den Geist.
Ich denke man kann sich im Internet immer noch hinreichend informieren, ob mit oder ohne Autovervollständigung. Zum Glück lässt sich das Internet nicht vollständig regulieren. Gerade in den USA wird die Meinungsfreiheit sehr hoch aufgehängt, da hilft auch kein Rechtsanwalt.
Nix verstehn Du?
80% der Suchergebnisse von persönlichen oder personenbezogenen Daten rührt von Dritten her und nicht den betroffenen Person selbst. Die Priorisierung und Verknüpfung der Suchergebnisse, sowie insbesondere die Historisierung der teils perversen Suchaufträge (z.B. im Fall Wulff der vielen Netz-Voyeure) obliegt einzig Google und ihrem Algorithmus.
Dieser geheime idiotische Algorithmus ist rein nach Kriterien der Werbeeinnahmemaximierung optimiert.
Wenn die rechtblinden Googleprotagonisten behaupten, das seien nur die Nutzer, ist das einfach nur google-typischer ignoranter Bullshit!
Google sucks!
Schon mal mit 'nem Intelligenztest versucht?