Prozess gegen Leibarzt Schockierendes Bild vom toten Michael Jackson
Emotionaler Auftakt im Jackson-Prozess
Los Angeles Ein Foto des toten Michael Jackson im Krankenhaus, Tonaufnahmen des offenbar narkotisierten Popstars zwei Monate davor: Beim Prozessbeginn gegen Jacksons Leibarzt Conrad Murray scheuten Anklage und Verteidigung nicht vor drastischer Untermauerung ihrer Argumente zurück. Die Anklage macht Murray für Jacksons Tod durch eine Überdosis Propofol verantwortlich, die Verteidigung will nachweisen, dass er sich selbst tötete.
Die Beweisführung werde zeigen, dass „Michael Jackson wortwörtlich sein Leben in die Hände von Conrad Murray gelegt hat“, sagte Staatsanwalt David Walgren in seinem Eröffnungsplädoyer. Dieses „falsch gesetzte Vertrauen“ habe den Popstar sein Leben gekostet. Walgren warf Murray vor, wiederholt seine Pflichten als Arzt vernachlässigt zu haben - aus Angst, seinen illustren Patienten zu verlieren und damit auch seine Bezahlung in Höhe von 150.000 Dollar monatlich.
Murray steht im Verdacht, Jackson auch in der Todesnacht im Juni 2009 Propofol gegeben und ihn dann alleine gelassen zu haben. Außerdem soll er viel zu spät den Notarzt alarmiert haben, nachdem er den Musiker leblos vorfand. Der Einsatz von Propofol erfordere eine andauernde Beobachtung des Patienten durch den Arzt, sagte Walgren. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Murray erst kurz vor Jacksons Tod 15,5 Liter des Narkosemittels bestellt. Als Beweis dafür, dass Murray den Zustand seines Patienten gekannt haben musste, spielte Walgren ein aufgezeichnetes Gespräch Jacksons mit seinem Arzt vor, in dem der Sänger kaum zu verstehen ist.
Murray bestreitet nicht, Jackson mit Propofol behandelt zu haben. Dies sei allerdings auf dessen ausdrücklichen Wunsch geschehen. Sein Anwalt Ed Chernoff erklärte, der unter Schlafstörungen leidende Sänger habe sich selbst einen tödlichen Cocktail aus Propofol und dem Beruhigungsmittel Lorazepam verabreicht. Der Popstar habe wegen seiner bevorstehenden Comeback-Konzerte unter enormen Druck gestanden.
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