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Redtube.com-Skandal Gericht verwechselt Porno-Plattform mit Tauschbörse

Das zuständige Gericht in Köln hat die Sexfilm-Plattform Redtube mit einer Tauschbörse verwechselt – nur dann darf es Kundendaten zu IP-Adressen anfordern. Die Abmahnungswelle könnte weitergehen, wenn andere Provider die Daten herausgeben müssen.
11.12.2013 - 10:25 Uhr 12 Kommentare
Keine Tauschbörse, sondern ein Streaming-Angebot: Bei Redtube.com werden die Sex-Videos nicht oder nur ganz kurz auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen – rechtlich eine Grauzone. Quelle: Screenshot

Keine Tauschbörse, sondern ein Streaming-Angebot: Bei Redtube.com werden die Sex-Videos nicht oder nur ganz kurz auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen – rechtlich eine Grauzone.

(Foto: Screenshot)

Köln Nächstes Kapitel in dem juristischen Streit um das Sexfilm-Streaming-Angebot Redtube.com: Die Weitergabe der Nutzerdaten der Sexfilm-Seite war vermutlich rechtswidrig, vermuten Juristen. Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg hatte Abmahnschreiben an die Nutzer des Portals verschickt. Zwischen 10.000 und 20.000 sollen laut „Welt“ betroffen sein.

Den Nutzern der Sexfilm-Seite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der auf Redtube gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter „The Archive“ überweisen, den die Anwaltskanzlei offenbar vertritt.

Für neuerlichen Ärger sorgt nun die Frage, wie die Anwaltskanzlei an die privaten Daten der Nutzer gekommen ist. Klar ist, dass sich der Rechtevertreter „The Archive“ in etwa hundert Auskunftsanträgen mit diesen IP-Adressen an das Landgericht Köln gewandt hatte.

Ein Sprecher des Gerichts hatte der Nachrichtenagentur dpa am Montag bestätigt, das Landgericht zugestimmt habe, dass bei den Internetprovidern wie der Deutschen Telekom die Hausanschriften der Betroffenen mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt werden konnten. Das Landgericht erteilt solche Auskunftsbeschlüsse nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes immer dann, wenn eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Genau diese Urheberrechtsverletzung bezweifelt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er vertritt nach eigenen Angaben viele der Betroffenen. Bislang ist es juristisch umstritten, ob sich nur derjenige strafbar macht, der urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, oder auch derjenige, der die gestreamten Filme anschaut.

„Aus meiner Sicht haben sich die Konsumenten nicht strafbar gemacht“, sagte Solmecke am Montag. Rechtlich entscheidend sei in diesem Fall, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme rechtswidrig auf dem Portal verbreitet wurden. „Anders als im Beispiel der Website Kino.to ist dies bei den Filmen von Redtube aber nicht der Fall“, sagte Solmecke.

Für skurrile Abmahnaktionen bekannt
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12 Kommentare zu "Redtube.com-Skandal: Gericht verwechselt Porno-Plattform mit Tauschbörse"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Das waren Trittbrettfahrer, wurde schon an anderer Stelle publiziert.
    Das kommt dabei raus wenn man ausschließlich Klientelpolitik macht und die Bürgerrechte keinen interessieren, zumindest solange bis sie nicht mittels solcher tollen Gesetze zur Kasse gebeten werden.
    Deutsches Wettbewerbsrecht und Urheberrecht = Abzockgarantie!
    Der Rechtsfreie Raum ist vorhanden, und zwar für die Juristenkaste.

  • Anonym: Mir wurde ein "Abmahnung" per Mail geschickt. Seit wann ist sowas rechtsverbindlich? Eine Antwort konnte ich nicht versenden, weil sie angeblich (T-Online) ein Virus enthalte! Da ich auch wirklich keinen Bock habe und keine Zeit für solche Portale verwende, frage ich mich, wie diese Kanzlei überhaupt an meine Daten gekommen sein will. Sie hat auch eine Versenderadresse benützt, die wohl nicht von der Kanzlei stammt, hier für alle: [email protected] !!!
    Ich erstatte Anzeige....

  • @ black

    "Jurist" und "lebensnah" ist ein Widerspruch in sich.

  • Wie gut, dass Banker nie abgemahnt werden. Und wenn, dann zahlen sie halt einen Teil von dem was sie heruntergeladen haben. Aber so eine Hetze wie hier gibt es bei denen nicht.

  • Aktiv sollten nun alle die werden die Post bekommen haben und Anzeige gegen die Telekom erstatten, weil die haben tatsächlich eine straftat begangen da sie Kundendaten an dritte weiter gegeben haben und diese zu einer straftat, sprich ungerechtfertigete Forderungen stellen konnten!

  • Kann die Staatsanwaltschaft nicht mal pauschal diesen Abschaum zu sagen wir mal 5 Millionen Schadenersatz verdonnern damit solche Aktionen in Zukuft unterbleiben ? Wie kann einem Gericht solche Fehler unterlaufen ? Die brauchen sonst für jeden F... einen Gutachter.

  • Nach anderen Meldungen war das ein Standard-Formular welches entworfen wurde um die Massenanfragen der sogenannten Rechteschützer an den Gerichten bewältigen zu können.
    So wird man eben zum "Opfer" der eigenen Unfähigkeit dem GG zu genügen, nach dem jeder Einzelfall individuell zu behandeln ist, jaja ...

  • aber einloggen muß man sich doch dort gar nicht, hab gerade mal geschaut, man kann dort die diversen Kurzfilmchen (die allerdings alle nicht gerade aus der Hollywood-Schmiede stammen) anschauen.

    Auch lädt man da nix runter, so wie ich das so sehe, wurden die Videos meist aus privaten dreh oder auch zu Werbezwecken dort hochgeladen. Als einfacher user kann ich da aber nix hochladen oder uploaden! Wo bitte schön macht man sich dann strafbar? Im prinzip ist es wie youtube, nur ohne die lässtigen Gema Quereleien....

  • „Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor.“

    Das mag sein.
    Nur: machen die Konsumenten von Streamingangeboten - von shoutcast über youtube bis ... redtube eben gar nichts zugänglich.
    ... außer ihre IP - sofern keine Gegenmaßnahmen getroffen wurden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymizer

    ... es gibt auch Länder, in welchen die Anbieter kein Logbuch schreiben müssen - eine rückwirkende Darstellung der ursprünglichen IP ist somit ausgeschlossen.
    USA und DE also eher nicht ...

    kurz gegoogelt nach " web proxy/vpn anbieter ":

    "... nehmen auch speziell VPN Provider in den VPN Vergleich auf, die ausdrücklich keine Logfiles anlegen – und selbst wenn Regierungsbehörden die Herausgabe der Daten verlangen, keinerlei Daten herausgeben können, weil sie niemals gespeichert wurden.

    Zusätzlich solltest Du, wenn Du auf Anonymität Wert legst, die Rechnung beim VPN Anbieter deiner Wahl nicht per Paypal oder Überweisung zahlen – sondern mit einem anonymen Zahlungsmittel wie z.B. einer Paysafe Card. Denn schließlich kann der VPN Anbieter keine Daten über Dich speichern, wenn er keine kennt "

  • Bestechungsskandal, sind Richter bestechlich??

    Ich will ja keinem Richter zu nahe treten, aber kann es sein, dass diese Richter du etwas "Die Hand aufgehalten" haben ??

    Das ganze Abmahn-Projekt ist ein Mega Geschäft. Und wie wir von Debeka es kennen, auch Beamte halten gerne mal die Hand auf. Wenn diese aktuelle Sache ca. 20.000 * 250 € einbringt, sind das schon ein paar Millionen, die da zusammen kommen und wer will da nicht etwas abbekommen.

    Ich glaube nicht, dass die Richter dumm sind, aber sie sind offensichtlich bestechlich.

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