Mexiko hat den Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán an die USA ausgeliefert. Der frühere Chef des Sinaloa-Kartells blickt auf ein bewegtes Leben in der mexikanischen Unterwelt zurück.
Joaquín Guzmán Loera – so der volle Name – wird in dem Dorf La Tuna de Badiraguato im Bundesstaat Sinaloa im Nordwesten von Mexiko geboren.
Guzmán wird Mitglied des Guadalajara-Kartells von Miguel Ángel Félix Gallardo.
Félix Gallardo wird festgenommen und das Guadalajara-Kartell zerfällt. Guzmán gründet das Sinaloa-Kartell.
Bei einer Schießerei zwischen Mitgliedern des Tijuana-Kartells und des Sinaloa-Kartells auf dem Flughafen von Guadalajara kommen sieben Menschen ums Leben, darunter der Kardinal Juan Jesús Posadas Ocampo. Den Ermittlern zufolge wurde er mit „El Chapo“ verwechselt.
Guzmán wird in Guatemala festgenommen und an Mexiko ausgeliefert.
„El Chapo“ wird zu 20 Jahren Haft verurteilt und in das Hochsicherheitsgefängnis Puente Grande im Bundesstaat Jalisco gebracht.
Versteckt in einem Wäschewagen und mit Hilfe des Wachpersonals flieht Guzmán aus dem Gefängnis.
„El Chapo“ heiratet die damals 18-jährige Schönheitskönigin Emma Coronel Aispuro.
Mit einem geschätzten Vermögen von einer Milliarde US-Dollar nimmt die Zeitschrift „Forbes“ Guzmán in die Liste der reichsten Menschen der Welt auf.
„El Chapo“ entgeht in Los Cabos knapp seiner Verhaftung. Zu dem Zeitpunkt treffen sich zahlreiche Außenminister in dem Badeort, um den G20-Gipfel vorzubereiten.
Die Organisation Chicago Crime Commission erklärt Guzmán zum Staatsfeind Nummer 1 – ein Titel, der zuvor nur an den US-Gangster Al Capone vergeben wurde.
Marineinfanteristen nehmen „El Chapo“ in der Küstenstadt Mazatlán im Bundesstaat Sinaloa fest.
Guzmán flieht durch einen 1,5 Kilometer langen Tunnel aus dem Hochsicherheitsgefängnis El Altiplano.
Marineinfanteristen fassen Guzmán nach einer Schießerei mit seinen Leibwächtern in der Stadt Los Mochis im Bundesstaat Sinaloa.
Das mexikanische Außenministerium stimmt einer Auslieferung in die USA zu. Gerichte in den US-Bundesstaaten Texas und Kalifornien haben eine Überstellung beantragt.
Ein Gericht in Mexiko-Stadt lehnt einen Antrag Guzmáns auf Schutz vor der Abschiebung ab. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. „El Chapo“ wird an die USA ausgeliefert.
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