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Streit um Artikel Kachelmann geht gerichtlich gegen Alice Schwarzer vor

Alice Schwarzer und Jörg Kachelmann standen sich schon oft vor Gericht gegenüber. Die Justiz muss sich nun mit einem Artikel Schwarzers befassen.
17.04.2018 - 16:37 Uhr Kommentieren
Bei der Verhandlung wird ein Streit zwischen Wetterexperte Jörg Kachelmann und der Publizistin Alice Schwarzer verhandelt. Kachelmann wehrt sich gegen einen Ende Januar erschienenen Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) auf Schwarzers Website und will sechs Absätze des Artikels gerichtlich verbieten lassen. Quelle: dpa
Prozess Kachelmann gegen Schwarzer

Bei der Verhandlung wird ein Streit zwischen Wetterexperte Jörg Kachelmann und der Publizistin Alice Schwarzer verhandelt. Kachelmann wehrt sich gegen einen Ende Januar erschienenen Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) auf Schwarzers Website und will sechs Absätze des Artikels gerichtlich verbieten lassen.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer beschäftigen nach längerer Pause wieder die Justiz. Das Düsseldorfer Landgericht hat am Dienstag geprüft, ob die Publizistin Schwarzer in einem Ende Januar erschienenen Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt.

Schwarzer hatte geschrieben, Kachelmann sei „aus Mangel an Beweisen“ vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei somit letztlich nicht aufklärbar. Kachelmanns Anwalt Ruben Engel kritisierte, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“ kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig.

Darüber hinaus habe er in einem weiteren Prozess Schadenersatz gegen seine Ex-Freundin durchsetzen können, die behauptet hatte, von dem Wettermoderator vergewaltigt worden zu sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe ihr attestiert, Kachelmann vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben. Dies werde von Schwarzer bewusst unterschlagen. Der Artikel erwecke damit unzulässig den Verdacht, Kachelmann sei ein Vergewaltiger.

Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos entgegnete, seine Mandantin weise in ihrem Text ausdrücklich auf Kachelmanns rechtskräftigen Freispruch hin. Das Bundesverfassungsgericht habe selbst ausgeführt, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht aufklärbar sei. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren.

Vom Schadenersatzurteil sei in der Zeitschrift „Emma“ in einem heute noch gut auffindbaren Artikel berichtet worden. Außerdem seien die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Ex-Freundin eingestellt worden.

„Die Kammer hat zu prüfen, inwieweit bewusst unvollständige Berichterstattung vorliegt, die einen falschen Eindruck erweckt“, sagte Richterin Jutta von Gregory. Die Protagonisten selbst waren nicht erschienen. Das Gericht will seine Entscheidung am 9. Mai verkünden. Kachelmann hat eine Einstweilige Verfügung gegen sechs Passagen des Artikels beantragt.

Er hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Schwarzer nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift „Emma“.

  • dpa
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