USA Staatsanwalt will Todesstrafe für Kino-Amokläufer

Der heute 25-jährige Ex-Student hatte im vergangenen Juli bei einer „Batman“-Filmpremiere in Aurora zwölf Kinobesucher erschossen.
Washington Dem Kinoamokläufer James Holmes, der zwölf Menschen erschossen haben soll, droht die Todesstrafe durch die Giftspritze. „Für James Holmes bedeutet Gerechtigkeit den Tod“, sagte Staatsanwalt George Brauchler bei einer Gerichtsanhörung in Centennial im US-Staat Colorado. Acht Monate nach dem Massaker ist damit in dem spektakulären Verfahren am Montag eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Zugleich verkündete das Gericht: Das Hauptverfahren beginnt erst am 3. Februar 2014 - sieben Monate später als geplant. Es soll insgesamt vier Monate dauern.
Der 25-jährige Angeklagte habe bei der Forderung nach der Todesstrafe keinerlei Reaktionen gezeigt, berichtete die „Denver Post“. Die Verteidigung dürfte auf Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren. Auch die Eltern des Angeklagten waren am Montag im Gerichtssaal dabei. Die Entscheidung der Anklagebehörde, die Todesstrafe anzustreben, war erwartet worden. Brauchler sagte, er habe sich zuvor auch mit Angehörigen der Opfer beraten. Die Todesstrafe ist in Colorado eine große Seltenheit. Seit 1976 wurde lediglich ein einziger Verurteilter tatsächlich hingerichtet. Laut Gesetz sollen Verurteilte dort durch die Giftspritze sterben.
Dass die Anklagebehörde auf Härte dringt, wurde bereits vergangene Woche deutlich, als die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes ablehnte: Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen - falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet. Dass Holmes der Schütze im Kino war, wird in dem Verfahren von keiner Seite infrage gestellt. Dennoch rechnen Experten mit einem kontroversen und schwierigen Prozess. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, ob der ehemalige Student, der bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung war, tatsächlich schuldfähig ist.
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