Die Radiomoderatorin Claudia D. berichtet der Polizei, ihr Freund Jörg Kachelmann habe sie vergewaltigt. Dieser fliegt am selben Tag zu den Olympischen Spielen, bei seiner Rückkehr am 20. März wird er auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.
Bei seiner Rückkehr wird Kachelmann am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er kommt in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht.
Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt. Laut Staatsanwaltsanwaltschaft soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben.
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben.
Laut einem Experten des Landeskriminalamts waren weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge DNA-Spuren.
Kachelmann heiratet seine Freundin Miriam, eine Psychologie-Studentin.
Zwei Staatsanwälte berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
Freispruch - nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigung Freispruch beantragt.
Kachelmann gibt der „Zeit“ ein Interview. Er betont, dass er unschuldig sei - und kündigt juristische Schritte gegen alle an, die etwas anderes behaupten.
Das Buch „Recht und Gerechtigkeit“ erscheint. Kachelmann hat es gemeinsam mit seiner Frau Miriam geschrieben. Sie berichten darin über ihre Sicht auf den Prozess.
Kachelmann fordert in einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro Schadenersatz für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess verteidigt hat. Dieser und ein zweiter Gütetermin scheitern.
Das Landgericht Mannheim erlässt eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Buchs, solange Claudia D. mit vollem Namen genannt wird. Kurz darauf wird die Verfügung aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Köln bestätigt in einem Berufungsverfahren ein Verbot bestimmter Äußerungen von Kachelmanns Ex-Freundin.
Der Bundesgerichtshof weist eine Klage Kachelmanns gegen einen Bericht über Details aus seinem Strafverfahren ab.
In erster Instanz scheitert Kachelmann vor dem Frankfurter Landgericht. Er fordert wegen Falschaussage 13.000 Euro Gutachterkosten von seiner Ex-Geliebten als Schadenersatz zurück.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) teilt mit, dass Kachelmann Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.
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