Adriaen de Vries Nach Gerangel in New York unter dem Hammer

Adriaen de Vries' Bacchus-Figur aus Bronze (um 1626) kommt mit einer Schätzung von bis zu 25 Millionen Dollar unter den Hammer. (Ausschnitt)
New York Es ist wohl kein Herkules, der nun bei Christie's in New York versteigert werden soll, sondern wegen der Weinranken am Baumstumpf eher ein Bacchus. Ein Atlas scheidet aus, trotz der Weltkugel als typischem Accessoire. Denn die Statue trägt das Himmelsgewölbe nicht, vielmehr scheint es über der Schulter zu schweben. Dazu unterscheidet sich das Gussmaterial von jenem der Figur, und es dürfte das ursprünglich vorgesehene Weinfass, wohl auf expliziten Wunsch des späteren Käufers, ersetzt worden sein. Gemäß der Signatur jedenfalls ist es ein Adriaen de Vries, datiert 1626. Johann Kräftner, Direktor der fürstlichen Sammlung Liechtenstein, ist überzeugt, dass es sich um eine Werkstattsignatur handelt, schon weil der damals am Prager Hof tätige Niederländer meist nicht signierte.
Ein Fehlguss aus dem Todesjahr des manieristischen Bildhauers wäre denkbar. Dazu muss man wissen, dass de Vries das Verfahren mit verlorener Form bevorzugte und es sich bei den auf diese Weise gegossenen Bronzen um Einzelstücke handelt. Im Laufe seines Schaffens war die Oberflächengestaltung seines Wachsmodells immer freier und die nachträglichen Ziselierungen an der Bronze immer sparsamer geworden.
Unfertig wie eine Rodin-Skulptur
Bei diesem Bacchus, den Christie’s-Mitarbeiter 2010 bei einer Routineschätzung in einem österreichischen Schloss entdeckten, ist das anders. Hier dominiert ein „Non-finito“. Die Expressivität, das Unfertige à la Rodin sei der besondere Reiz und das wahre Potenzial dieser Entdeckung, ist Kräftner bis heute begeistert.
Den Schätzwert im Vorfeld der ursprünglich für Juli 2011 in London anberaumten Auktion, den Christie’s mit umgerechnet sechs bis neun Millionen Euro beziffert hatte, bezeichnete er als lächerlich. Zumindest 20, wenn nicht 40 Millionen Euro seien realistisch. Vorerst blieb den Chronisten des internationalen Kunstmarktes die Sensation verwehrt, stattdessen folgte ein kleiner Skandal. Das Prachtstück wurde wenige Stunden vor der Versteigerung zurückgezogen, nicht aufgrund von Zweifeln an der Authentizität, sondern weil die Ausfuhrgenehmigung aus Österreich unter fragwürdigen Umständen zustande gekommen war.
Auf Basis des Denkmalschutzgesetzes, dem auch Privatpersonen unterliegen, hatte der (deutsche) Eigentümer die Ausfuhr beantragt jedoch dem Bundesdenkmalamt (BDA) – trotz mehrfacher Nachfrage – die Herkunft verschwiegen: Schloss St. Martin im oberösterreichischen Innkreis. Seit 1940 steht es unter Denkmalschutz und damit automatisch auch Teile des Inventars (Ensembleschutz).
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