Artnet AG Sieg der Aktionäre

Jacob Pabst, Alleinvorstand des börsennotierten Internetdienstleisters Artnet.
Berlin Die Hauptversammlungen von Artnet sind immer für Überraschungen gut. Nachdem auf der letzten Veranstaltung die Trümmer der vergeblichen Übernahmeschlacht von 2012 recht geräuschlos beseitigt wurden, ging es am Mittwoch wieder hoch her. Beinahe hätte sich Hans Neuendorf, Gründer, größter Aktionär und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Berliner Artnet AG (WKN: A1K037), an der Giftpille, die er 2012 im Abwehrkampf verabreicht hatte, selbst verschluckt.
Empfindliche Nadelstiche
Nachdem Neuendorf als Versammlungsleiter die Veranstaltung durch Formfehler ungültig zu machen drohte, bevor sie überhaupt angefangen hatte, wurde ihm am Organtisch ein Anwalt zur Seite gestellt. Der konnte ihn jedoch nicht vor den Gegenanträgen bewahren, die von den Minderheitsaktionären Weng Fine Art AG (WKN: A1K037) und Abbey House S.A. mit Unterstützung von Kleinaktionären eingebracht wurden. Diese machten sich die als Poison Pill verstandene Satzungsänderung zunutze, mit der sich Neuendorf vor zwei Jahren erfolgreich dem Zugriff des russischen Investors Sergey Skaterschikov entzogen hatte. Demnach konnten zukünftige Satzungsänderungen nur noch mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden statt wie bisher mit einer 50-prozentigen. Da Rüdiger K. Weng und der CEO von Abbey House, Jakub Kokoszka, bereits mehr als 13 Prozent der Aktien vertreten und lediglich etwas über 60 Prozent des gezeichneten Kapitals präsent waren, konnten die beiden im Verbund mit einem in der Szene bekannten Vertreter von Kleinaktionären empfindliche Nadelstiche setzen.
Kritik an hohem Gehalt für den Aufsichtsrat
Sie ließen zwei Punkte von der Tagesordnung streichen, die der Führung einerseits erlaubt hätten, bedingtes Kapital für ein Mitarbeiteroptionsprogramm zu schaffen und anderseits eigene Aktien zurückzukaufen, beides in Höhe von bis zu zehn Prozent des aktuellen Stammkapitals. Bei der Ausgabe von bis zu 50 Prozent neuer Aktien setzten die Rebellen durch, dass Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen wie Beteiligungen oder Forderungen gegen die Gesellschaft ausgeschlossen wurden.
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