Artnet Artnets schwache Zahlen

Jacob Pabst, CEO des börsennotierten Internetdienstleisters Artnet. Ein Urheberrechtsstreit trübt die Bilanz des Berliner Unternehmens.
Berlin Die Artnet AG (www.artnet.de) rutscht tief in die Verlustzone. In einer ad hoc-Meldung musste der Berliner Kunstmarktdienstleister am Montagabend ankündigen, dass das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem Verlust von 3,1 Millionen Euro enden wird. Dabei hatte das Unternehmen schon die Rückkehr in die Gewinnzone angekündigt. Bereits im Oktober 2014 musste es jedoch sein Vorhaben auf einen voraussichtlichen Fehlbetrag von einer halben Million Euro revidieren. 2013 hatte bei einem Umsatz von knapp 13 Millionen Euro noch eine schwarze Null gestanden. Die geänderte Prognose beruhe „im Wesentlichen auf Wertberichtigungen der aktivierten Entwicklungskosten und der latenten Steuern“, die offensichtlich so nicht in die Bilanz hätten einfließen dürfen. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts wurde von 31. März auf den 30. April verschoben.
Streit um Fotorechte
Bereits drei Tage zuvor hatte das Unternehmen auf die Schnelle eine Mitteilung herausgegeben, deren Inhalt langfristig noch brisanter sein dürfte: Die Artnet AG ist von einem französischen Gericht zur Schadenersatzzahlung in Höhe von 764.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht Paris sieht es als erwiesen an, dass Artnet die Urheberrechte von Stéphane Briolant in mehreren tausend Fällen verletzt habe. Um den Streit zu verstehen, ist folgendes wichtig: Briolant lichtet Auktionslose für einen kleinen französischen Kunstversteigerer ab. Artnet betreibt eine Kunstpreisdatenbank, die sich aus den Inhalten von Auktionskatalogen zusammensetzt. Die Nutzung dieser Datenbank ist kostenpflichtig und Artnets größter Gewinnbringer.
Das Berliner Unternehmen hat, wie in der Branche üblich, mit Verwertungsgesellschaften Nutzungsvereinbarungen getroffen. Sie vertreten die Urheberrechtsinteressen der Künstler, deren Werke publiziert werden. Für Fotografen, die diese Kunstwerke wiederum für die Kataloge ablichten, besteht eine solche Vereinbarung nicht. Wegen mangelnder Schöpfungshöhe galten diese fotografischen Arbeiten bisher noch nicht gerichtsfest als eigenständige Kunstwerke. Ein französisches Gesicht hatte das erstinstanzlich weitgehend auch so gesehen und Briolant nur für zwei Fotos Schadenersatz zugesprochen. Die Berufungsinstanz hingegen bejahte den Kunstcharakter für 6.758 Fotos von Auktionslosen aus der Hand Briolants, die Artnet für seine Datenbank nutzte. Die so entstandene Summe ist sofort vollstreckbar.
Einspruch ist möglich
Artnet ist somit gezwungen, in die Bilanz für 2014 eine entsprechende Rückstellung einzustellen. Das war bis dahin nicht geschehen, wie ein Pressesprecher von Artnet auf Nachfrage des Handelsblatts bestätigte. Man sei von dem Urteil vollkommen überrascht: „Das Urteil der Erstinstanz hat die Notwendigkeit einer Rückstellung nicht nahegelegt.“
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Ein anderer Fall hätte Arnet warnen können. Der französische Wettbewerber Artprice war bereits 2013 in zu einer Zahlung von 900.000 Euro an Briolant in einem gleich gelagerten Fall in zweiter Instanz verurteilt worden.
Gegen beide Urteile ist Einspruch beim Kassationsgerichtshof möglich. Artprice lehnte eine Stellungnahme zum Stand der Sache oder eines eventuellen Berufungsverfahrens ab. In der Pressemitteilung von Artnet heißt es: „Die Gesellschaft wird nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden.“
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.