Es flogen die Fäuste. Wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Discoauftritt stand „Kollegah“ vor Gericht.
Quelle: dpa
Auslöser der Schlägerei an jenem frühen Morgen des 30. Juni 2013 war ein Wort aus der Gossensprache gewesen. Ein Discobesucher hatte dem Rapper beim Hinausgehen zugerufen: „Kollegah, du Hurensohn“.
„Es war reine Notwehr“, beteuerte „Kollegah“ vor Gericht. „Ich wurde angegriffen und musste mich verteidigen.“ In seinem letzten Wort sagte der 30-Jährige, der seit 2009 Jura studiert: „Ich werde doch meine Karriere und meine Zukunft nicht aufs Spiel setzen.“
Vor Gericht konnte nicht mehr geklärt werden, ob der Rapper Täter oder Opfer der Schlägerei war. Am Ende blieb dem Schöffengericht nichts anderes übrig: Es sprach „Kollegah“ mangels Beweisen frei. Der bekannte Rapper mit dem hippen Künstlernamen triumphierte nicht offen.
Für Richter Thomas Hippler und die beiden Schöffen ist nicht erwiesen, dass der Musiker zwei Männer zusammenschlug, wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen.
Zwar habe der Rapper zweifelsfrei zugeschlagen, es könnte aber Notwehr gewesen sein, so das Gericht. Es entschied nach dem alten richterlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ - im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte den Jurastudenten im Frühjahr wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie war überzeugt davon, dass der Sänger Ende Juni 2013 einen Discobesucher nach einem Auftritt in Freilassing niederschlug und dessen zu Hilfe eilendem Bekannten das Nasenbein brach.
Dass das Gericht den Rapper freisprach, anstatt ihn - wie beantragt - 18 Monate ins Gefängnis zu schicken, will die Staatsanwältin nicht akzeptieren. Sie werde höchstwahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte sie.
Der künstlerische Stil des Promis aus Düsseldorf ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Er selbst sprach mehrfach von Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album „King“ brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschen Charts. Schon am ersten Prozesstag hatte der verheiratete Vater auf die Frage, wie er zum Thema Gewalt stehe, geantwortet: „Ich bin absolut gegen Gewalt.“
Weil am Buß- und Bettag in Bayern schulfrei war, konnten an die 60 Jugendliche ihren Star im Laufener Sitzungssaal beinahe hautnah erleben. Den Freispruch quittierten sie mit Beifall und stürmten danach hinaus, um ein Selfie mit dem Rapper zu schießen.
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Aus der Sicht der Vermarktung könnte es doch nicht besser sein. Jugendliche Trotte aus sozial benachteiligten Familien, alle mit Smartphone, alle unfähig, Fiktion und Realität zu unterscheiden. Das "Kollegah" zumindest mal als Jurastudent noch immatrikuliert ist mutig, andere Gangsterrapper haben stets versucht, ihre nicht allzu oft vorhandene Prekariatsherkunft zu vertuschen. Die Erwartungshaltung des Kunden erfüllen....Storytelling. Straßenglaubwürdigkeit. Mal die Comments auf Youtube unter solchen Videos anschauen, ich persönlich fand es in den 90ern angenehmer, als noch nicht jeder Einzeller Internetzugang hatte. Einen korrekten Satz deutsche Sprache schreiben können die bis heute auch nicht. Voll Krass Alder LOL und ROFL. Kollegah rockt, er weiß dieses White-Trash-Publikum zu unterhalten - und zu verdienen.
Es gibt mittlerweile in Deutschland ja auch genug "Dummvolk" die als Kundschaft für Genossen wie Kollegah dienen. (...)
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