Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Fotokunst Korrekter Umgang mit einer Neuauflage

Den Eindruck, Andreas Gursky habe eine Auflage erweitert, kann seine Galeristin Philomene Magers widerlegen. Einblicke in den Kunstmarkt aus dem Prozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach am Landgericht Essen.
12.02.2015 - 20:40 Uhr Kommentieren
Der Kunstberater Helge Achenbach 2012 vor einer Fotoarbeit von Andreas Gursky. Foto: Caroline Seidel Quelle: dpa

Der Kunstberater Helge Achenbach 2012 vor einer Fotoarbeit von Andreas Gursky. Foto: Caroline Seidel

(Foto: dpa)

Essen Im laufenden Strafprozess gegen Helge Achenbach und seine Firmen am Landgericht Essen taucht der Vorsitzende Richter Johannes Hidding tief ein in die Gepflogenheiten des Kunstmarktes. Dabei bringt er Usancen zur Sprache, die gemeinhin diskret behandelt werden. Diese Woche war es die Galeristin Philomene Magers, die überzeugend darlegen konnte, dass weder der von ihr vertretene Künstler Andreas Gursky noch die Galerie Sprüth Magers eine Fotoedition manipuliert haben. Der Eindruck war in einer Vernehmung im Januar 2015 entstanden und medial verbreitet worden.

Die Zeugin

Am 10. Februar 2015 bittet Hidding die Zeugin, die ohne anwaltliche Begleitung erschienen war, den Fall zu schildern: Demnach sei sie im November 2012 von Helge Achenbach seitens der Berenberg Art Advice angesprochen worden, erzählt Philomene Magers. Ein Kunde habe Interesse an dem 4er-Set von Andreas Gursky „O.T. XII“, 2000. (In dieser Arbeit kompiliert der Künstler Druck-Passagen aus Robert Musils Roman „Mann ohne Eigenschaften“ auf neue Art und Weise, anders als der Schriftsteller.) Daraufhin habe der Kunde, Christian Boehringer, der eine Sammlung mit dem Schwerpunkt Schrift und Sprache aufbauen wollte, um eine Besichtigung der Inkjet Prints gebeten. Da sich das vollständige Set in New York in einem Lager befand, wären dem Interessenten und seinen Beratern nur die ‚Exhibition Copies‘ der Nr. 1 und Nr. 3 präsentiert worden, die damals gerade wegen der Ausstellung im Museum Kunst Palast, Düsseldorf, greifbar waren.

Gurskys hoher Qualitätsanspruch

Philomene Magers: „Nach dem Entschluss des Sammlers zu kaufen, entschied Gursky, nicht die vier New Yorker Arbeiten (2/6) nach Deutschland kommen zu lassen. Wegen etlicher Lagerumzüge fürchtete er, sie seien nicht mehr in gutem Zustand. Die Transportkosten hätten zudem die Kosten einer Neuproduktion übertroffen“, erläuterte Magers vor dem Essener Landgericht.

Das Wesen der Ausstellungsabzüge

Aufschlussreich waren Magers‘ Ausführungen zu den ‚Exhibition Copys‘ im Allgemeinen. Müssten alle Arbeiten einzeln von vielen Sammlern ausgeliehen werden, würden viele Ausstellungen durch hohe Transport- und Versicherungskosten unbezahlbar. Deshalb stelle der Künstler Ausstellungs-Abzüge zur Verfügung, die nicht signiert und nummeriert seien. Auf ihrer Rückseite stehe ‚Exhibition Copy‘. Und sie dürften durch das viele Ausstellen verbleichen. Denn: „Es sind Arbeiten mit reinem Materialwert, die in einer Kiste mit Eckenschonern verschickt werden“, ergänzt Magers.

Ausstellungskopien sind unverkäuflich
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
0 Kommentare zu "Fotokunst: Korrekter Umgang mit einer Neuauflage"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%