Galerie Thomas: Insolvenzverwalter sieht verschiedene Sanierungsoptionen

Wiesbaden. Die Zukunft der insolventen Galerie Thomas ist weiterhin unklar. Zwar bestätigt der verläufige Insolvenzverwalter, Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck, auf Handelsblatt-Nachfrage, Silke Thomas letzte Woche persönlich getroffen zu haben. Er habe direkt mit ihr gesprochen, während zu ihrem Vater Raimund Thomas Kontakt nur über dessen anwaltliche Berater bestehe. Ob sich die beiden in Deutschland oder im Ausland aufhalten, wollte Ampferl jedoch nicht beantworten.
Eine Weiterführung der Galerie unter den bisherigen Eigentümern scheint währenddessen nicht die wahrscheinlichste Option, legen die Äußerungen des Verwalters nahe: „Im Insolvenzverfahren sind verschiedene Sanierungsoptionen denkbar. Dabei ist die übertragende Sanierung eine gängige Option.“ Das würde den Verkauf bedeuten. Jedoch wolle er derzeit in Bezug auf die Weiterführung kein Szenario ausschließen. „Welche Möglichkeiten dabei am Markt bestehen, wird der kommende Investorenprozess zeigen.“ Der Verkauf einer Galerie ist im Kunstmarkt allerdings unüblich, vor allem bei angeschlagener Reputation.
Einige Kunsthändler bestätigen, dass sie schon seit Jahren keine Geschäfte mehr mit der Galerie Thomas wegen überstrapazierter Zahlungsziele gemacht hätten. Der Düsseldorfer Galerist Michael Beck von Beck & Eggeling gibt an, zuletzt zwei Kunstwerke aus München erhalten zu haben, die von Kunden dort in Kommission gegeben und nun noch vor der Insolvenzanmeldung von ihnen abgezogen worden waren.
Private Kunden, die der Galerie Kunstwerke zum Verkauf anvertraut haben, scheinen von der Insolvenz überrascht worden zu sein. Hubert Ampferl bestätigt: „Aufgrund der medialen Präsenz hat sich bislang eine Reihe von Eigentümern gemeldet. Mit diesen stehen meine Mitarbeiter und ich permanent im Kontakt. Dabei werden die Erkenntnisse über den Bestand der Arbeiten jeweils im Einzelfall geprüft und den Eigentümern mitgeteilt.“ Ob sie ihre Ware wiedersehen oder eventuell mit Geld rechnen können, hängt wie in jeder Insolvenz von mehreren Faktoren ab. „Sofern Ware noch vor Antragstellung verkauft und bezahlt worden ist, ist für jeden Einzelfall die Eigentümerstellung zu prüfen und sind die sich daraus ergebenden Rechte zu wahren“, erklärt der Insolvenzverwalter.
Das bedeutet, wenn die Werke noch nicht verkauft sind, sich im Lagerbestand befinden und die Einlieferer ihre Eigentümerschaft belegen können, sollten sie ihre Kunstwerke relativ zügig erstattet bekommen. In allen anderen Fällen wird es etwas komplizierter, sollte es zu einem geregelten Insolvenzverfahren kommen. Im schlimmsten Fall sind die Arbeiten verkauft und die Kundenforderung wird aus der Insolvenzmasse nach einer festzulegenden Quote bedient, die auch gegen null gehen kann. Dazu muss jedoch überhaupt verwertbare Masse vorhanden sein.
Die Nachforschungen des Insolvenzverwalters dürften sich hinziehen: „Aufgrund der frühen Phase des Verfahrens ist es nicht möglich, die Vollständigkeit der Unternehmensunterlagen zu bewerten“, erklärt er. Hinweise auf die Vernichtung von Dokumenten hätten sich bislang nicht ergeben.
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