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NS-Raubkunst Der Gemäldeverkauf legte die Basis für die Auswanderung

Düsseldorf folgt der „Beratenden Kommission“ und restituiert das Bild „Füchse“ von Franz Marc. Die Gründe sind wichtig für weitere Restitutionen.
03.05.2021 - 12:53 Uhr Kommentieren
Der Rat der Stadt Düsseldorf entschied, das im Kunstpalast bewahrte Gemälde an die Erbin des jüdischen Vorbesitzers zurückzugeben. Quelle: Marcel Kusch/dpa
«Füchse» von Franz Marc

Der Rat der Stadt Düsseldorf entschied, das im Kunstpalast bewahrte Gemälde an die Erbin des jüdischen Vorbesitzers zurückzugeben.

(Foto: Marcel Kusch/dpa)

Düsseldorf Nach sechsjährigen Verhandlungen beschloss die Stadt Düsseldorf Ende vergangener Woche, ein herausragendes Gemälde zurückzugeben. Das in Rottönen gehaltene Tierbild „Füchse“ (1913) von Franz Marc wird an die Erbin der jüdischen Vorbesitzer Kurt und Else Grawi restituiert.

Der Stadtrat votierte einstimmig und folgte damit einer Empfehlung der „Beratenden Kommission“ für NS-Raubkunstfälle. Das von den beiden streitenden Parteien angerufene Gremium hatte sich mit einer Zweidrittelmehrheit von sechs zu drei Stimmen für eine Restitution der „Füchse“ ausgesprochen. Seine Empfehlung ist rechtlich nicht bindend.

Mit nicht mehr als zehn Reichsmark in der Tasche durfte der Berliner Bankier und Unternehmer Grawi 1939 Deutschland verlassen, nachdem er zuvor wochenlang im KZ Sachsenhausen inhaftiert war. Das Bild jedoch konnte er über einen Freund herausschmuggeln, um es 1940 in New York „trotz der Ungunst der Zeit“ verkaufen zu lassen und mit dem Erlös „die Grundlage für unsere Auswanderung“ zu legen. So schrieb er während seiner Flucht an seinen Mittelsmann Ernst Simon.

Für die Beratende Kommission hatte der Brief an Simon, der im Archiv des Museum of Modern Art (MoMA) in New York aufgefunden werden konnte, eine zentrale Bedeutung. Denn sie hatte zu klären, ob Grawi das Werk, das sich seit 1962 im Besitz des Kunstpalastes befindet und heute mindestens 14 Millionen Euro wert ist, unter freien und fairen Marktbedingungen veräußern konnte oder ob er es unter dem Druck der Verfolgung verkaufen musste.

„Obwohl der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereichs seinen Abschluss gefunden hat“ und „vermutlich ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde“, wertete die Kommission den Verkauf als „NS-verfolgungsbedingten Entzug“. Denn Grawi hätte nicht verkaufen müssen, wenn ihn die Nazis nicht verfolgt hätten.

Das expressionistische Ölgemälde „Füchse“ soll mindestens 14 Millionen Euro wert sein. Quelle: Kunstpalast - ARTOTHEK
Franz Marc

Das expressionistische Ölgemälde „Füchse“ soll mindestens 14 Millionen Euro wert sein.

(Foto: Kunstpalast - ARTOTHEK)

Die „Handreichung“ zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“, mit der sich Bund, Länder und Kommunen vor 22 Jahren zu fairen und gerechten Lösungen verpflichteten, kommt in einem Fall wie Grawi an ihre Grenzen. Denn sie geht bei einem Verkauf außerhalb des Machtbereichs der Nationalsozialisten von einem angemessenen Kaufpreis aus, der unter gleichberechtigten Beteiligten ausgehandelt wurde. Auch hätte Grawi nach ihren Kriterien die Möglichkeit gehabt, über den Kaufpreis frei zu verfügen.

Für die Kommission hingegen stand die Veräußerung in unmittelbarer Folge zu der erzwungenen Emigration. Sie bedauert, dass die Handreichung keine brauchbaren Kriterien für derartige Konstellationen liefert, und dies mehr als 20 Jahre nach der „Washingtoner Konferenz“. Damals unterzeichneten 44 Länder ein elf Prinzipien umfassendes Regelwerk, die sogenannten „Washingtoner Prinzipien“.

Das zu eng definierte, undifferenzierte Kriterium eines vermeintlich angemessenen Kaufpreises in der Handreichung diagnostizierte am 28. März auch ein eigens zum Thema einberufenes Kolloquium des Zentralinstituts für Kunstgeschichte (ZI). Die dringend erforderlichen Änderungen können jedoch nur bei jenen Instanzen eingefordert werden, die für die Handreichung verantwortlich zeichnen: bei Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden.

Mehr: Streit in Bayern: NS-Raubkunst: Rückgabe mit Auflagen

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