Raubkunst Es bleiben Zweifel

Gegenstand des Streits: Lovis Corinths Gemälde „Drei Grazien“ von 1904.
Berlin Mit sinnlicher Opulenz hat Lovis Corinth 1904 seine „Drei Grazien“ gemalt. Seit der großen Corinth-Ausstellung im Jahr 2008 hängt das Gemälde als eine Leihgabe der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in dem berühmten Corinth-Saal der Ostdeutschen Galerie in Regensburg. Doch schon seit 2002 fordern die Erben der Familie Levy die Restitution des bedeutenden Gemäldes. Die Limbach-Kommission hat nun entschieden, dass es sich nach ihrer Auffassung bei diesem Werk nicht um NS-Raubkunst handelt.
´Die unbeschwerte Freude, die die drei tanzenden Göttinnen verbreiten, dürfte künftig etwas getrübt sein. Die Geschichte ist verworren und allenfalls auf den ersten Blick eindeutig. Es bleiben Zweifel. Die Berliner Fabrikantin Clara Levy (1864-1940) und ihre vier Kinder gehörten zu den wenigen jüdischen Familien, denen es noch im März 1939 gelang, von Berlin nach Luxemburg zu ziehen. Sie konnten große Teile ihres Hausrats mitzunehmen, darunter fast 80 Bilder. Die Weiterreise nach New York erlebte sie nicht mehr. Nur einen Teil des leichteren Umzugsguts konnten ihre Kinder noch verschiffen, bevor 1940 die Deutschen auch Luxemburg besetzten und Teile des Levy-Besitzes beschlagnahmten. Zur Schiffsfracht gehörte laut offiziellem Frachtbrief auch „Lovis Corinth, Die drei Grazien“.
1940 oder 1941 taucht das Bild in der New Yorker „The Buchholz Gallery – Curt Valentin“ auf, eine der wichtigsten Galerien für die deutsche Moderne in den USA. Valentin gab an, es auf einer Auktion erworben zu haben. Er verkaufte das Bild erst 1949 an das Kunstmuseum Bern. Von dort erwarben es 1950 die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Nach langen fruchtlosen Verhandlungen haben beide Seiten beschlossen, den Fall der Limbach-Kommission vorzulegen, die sich nun gegen eine Rückgabe ausgesprochen hat. Ihrer Auffassung nach ist das Kunstwerk in den USA und damit im sicheren Ausland verkauft worden. Die Stempel auf dem Frachtbrief aus dem Besitz der Familie Levy bestätigen die Ausfuhr in die USA. Damit sei der Verkauf allem Anschein nach freiwillig erfolgt und nicht als ein verfolgungsbedingter Verlust im Sinne der Washingtoner Prinzipien
Hier beginnen die Fragen. Anders als früher hat die Limbach-Kommission erfreulicherweise nunmehr ihre Empfehlung ausführlich begründet. Imke Gielen, die Anwältin der Levy-Erben, bleibt skeptisch. „Vieles, von dem, was sie dort als unstreitig oder unzweifelhaft bezeichnet, ist es nicht“, sagte sie im Gespräch mit dem Handelsblatt. Nach Ansicht der Familie habe das Schiff mit dem Besitz der Levys nicht die USA erreicht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Fracht noch in Europa von den Nationalsozialisten beschlagnahmt worden sei.
Der Frachtbrief belege lediglich, dass das Umzugsgut vom Transporteur übernommen worden sei, nicht aber seine Auslieferung in New York, kritisiert Gielen. „Keines der Kinder von Clara Levy konnte bestätigen, dass das Bild tatsächlich in New York angekommen ist“, so Gielen.
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