Vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein „Dankverstärker“, der in den entsprechenden Berufen in Deutschland üblich bleiben sollte.
Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik am Service ist es kein Fauxpas, sich auf „Heller und Cent“ herausgeben zu lassen.
Wollen Sie loben, runden Sie, bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29 Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen. Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben.
Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro schwerem Gepäckstück erkenntlich.
Gibt es eine für die Wagen der Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür stellt.
Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck bis zur Hotelrezeption gebracht? Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen.
Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden. Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist - er kann von einer Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten reichen - lässt sich keine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds geben.
Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung, die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am besten den eben genannten „Grund-Betrag“ mit der Zahl der dafür benötigten Wege. Quelle: dpa
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