November: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 mindestens 20 Mal geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe.
Mai: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
September: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Das Verfahren wird ausgesetzt und beginnt im April 2004 neu. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen.
Dezember: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Anzeige wird später von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren.
Juni: Mollath muss zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen, kommt aber wieder frei.
Februar: Mollath wird für fünf Wochen in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen.
August: Ein Gutachter bescheinigt Mollath eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt fest, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hat. Weil der Gutachter ihn jedoch wegen seiner Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft hatte, spricht das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, und er wird in die Psychiatrie eingewiesen.
Februar: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision als unbegründet.
März: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei „weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.
November: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.
30. November: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.
18. März: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.
26. April: Der Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtages tritt erstmals zusammen.
28. Mai: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.
9. Juli: Der Untersuchungsausschuss geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler sehen gravierende Fehler bei den Ermittlern und bei Merk und verlangten deren Entlassung.
24. Juli: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.
6. August: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt nach knapp zwei Wochen Beratung die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an.
5. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Beschwerde Mollaths statt. Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig.
12. Dezember: Das Landgericht Regensburg kündigt an, dass es Mollath erneut psychiatrisch begutachten lassen will. Mollath lässt über seinen Anwalt mitteilen, dass er dies ablehnt.
19. Dezember: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.
7. Juli: Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens.
23. Juli 2014: Die beiden Verteidiger von Mollath legen nach Unstimmigkeiten mit dem Nürnberger ihr Mandat nieder. Das Gericht bestimmt sie zu Pflichtverteidigern.
8. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Mollath, ist aber von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch „ohne Wenn und Aber“. Mollath selbst sagt, er habe die Taten nicht begangen.
14. August: Gustl Mollath ist ein freier Mann. Das Landgericht Regensburg spricht ihn frei, außerdem steht ihm eine Entschädigung zu.