Spielzeuge dürfen unter anderem keine scharfen Kanten oder verschluckbaren Teile haben. Elektrische Spielzeuge dürfen nur mit einer bestimmten Spannung betrieben werden, zahlreiche Schadstoffe sind verboten. Die Regelungen sind aber uneinheitlich und lückenhaft – viele Schadstoffe etwa sind weiter erlaubt.
Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit wird von unabhängigen Stellen, etwa dem TÜV, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vergeben. Darüber hinaus gibt es private Prüfzeichen wie das TÜV Rheinland Proof-Siegel mit dem Teddybär als Erkennungszeichen. Diese Zeichen garantieren die Kontrolle durch Dritte. Laut Stiftung Warentest ist auf die Prüfzeichen allerdings nicht hundertprozentig Verlass – so enthielten zahlreiche gekennzeichnete Spielzeuge im Test trotzdem Schadstoffe.
Es gibt noch eine Reihe hilfreicher Spezialsiegel etwa für Textilqualität (ÖkoTex Standard 100), elektrische Sicherheit (VDE) oder pädagogische Eignung (Spiel gut). Das CE-Siegel der EU dagegen, das auf vielen Spielzeugen prangt, ist keine Hilfe, weil es nicht unabhängig kontrolliert wird.
Nein. Auch Holzspielzeug kann Schadstoffe enthalten. Verbraucher sollten zu unlackiertem, gewachstem Holz greifen. Vollholz ist besser als geklebtes Holz aus Pressspan oder Sperrholz, das ebenfalls Schadstoffe enthalten kann.
Plastik-Spielzeug sollte frei sein von PVC und Weichmachern (Phtalaten). Diese Stoffe können schädlich für das Kind sein, wenn es sie verschluckt oder das Spielzeug in den Mund nimmt. Besser sind PP (Poly-Propylen) oder PE (Poly-Ethylen). Oft ist die Kunststoffart mit Zahlen von 1 bis 7 in einem Dreieck auf dem Produkt verschlüsselt. Hier steht die 3 für PVC. Die Kunststoffe der anderen Zahlen gelten als kaum bedenklich.
Mehr als die Hälfte der Spielwaren in Deutschland stammt aus China. Hersteller müssen nicht angeben, wo ein Spielzeug produziert wurde. Vertrauenswürdige Firmen aber geben meist neben ihrer Adresse auch das Ursprungsland auf der Verpackung an. Produkte ohne Herstellerangabe sollten nicht gekauft werden.
Verbraucherschützer empfehlen, auch auf eigene Faust zu testen. So könnten Käufer überprüfen, ob ein Spielzeug auf der Haut abfärbt oder ob es unangenehm riecht. Beides kann ein Hinweis auf Schadstoffbelastung sein. Auch sollte geprüft werden, ob sich Kleinteile leicht ablösen.
Wer einen Defekt feststellt, sollte zum betreffenden Händler gehen. Bei Spielzeugen, die gegen die rechtlichen Regelungen verstoßen, können Kunden den Kaufpreis zurückverlangen. Wer glaubt, von einem Spielzeug gehe ganz generell eine Gefahr aus, kann dies bei den Gewerbeaufsichtsämtern melden.
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" Bei einem einzelnen Metallbaukasten habe der Nickelanteil sogar um mehr als das 200-fache über dem Grenzwert gelegen."
Ich habe meine ganze Kindheit lang mit einem Metallbaukasten gespielt - STAHLmetallbaukasten!!!! . Ich habe keine Nickelalergie.
Wir leben zuhnemend in einer hysterisch-hypochondrischen Republik.