Handelsblatt Today So setzen Sie Kosten für Hochwasserschäden von der Steuer ab

Im Podcast erfahren Sie, welche besonderen Steuerregelungen für Betroffene von Hochwasser gelten. Außerdem: Wie es nach der Einigung im Streit über Nord Stream 2 weitergeht.
23.07.2021 - 17:34 Uhr Kommentieren

Düsseldorf

Monatelang wartete die Welt gespannt, ob es noch zu einer Einigung kommt. Jetzt ist der Durchbruch bei den Verhandlungen über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 geschafft. Das heißt konkret: Die Gaspipeline, die schon fast fertig gestellt ist, kann in Betrieb gehen.

Politisch betrachtet sind für einige Akteure aber noch Fragen offen. Moritz Koch, Leiter des Handelsblatt-Büros in Brüssel, berichtet über das Zustandekommen des Deals, die internationalen Reaktionen und mögliche politische Folgen.

Außerdem: Einige Tage nach der verheerenden Flutkatastrophe in Westdeutschland wird das volle Ausmaß der Schäden sichtbar. Viele Diskussionen drehen sich nun um die Finanzierung des Wiederaufbaus.

Laura de la Motte, Expertin für Steuerthemen im Handelsblatt-Finanzressort, weiß, welche besonderen Steuerregelungen die finanziellen Schäden für Betroffene mindern sollen.

So können Sie den Hochwasser-Opfern helfen

Solidarität ist für Betroffene dieser Tage besonders wichtig. Falls Sie helfen können und möchten, haben wir hier drei ausgewählte Spendenkonten herausgesucht. Viele weitere, auch regionalere Adressen finden Sie beispielsweise beim SWR oder dem WDR.
Wichtig: Sollten Sie mit Sachspenden helfen wollen, informieren Sie sich bitte vorab bei den entsprechenden Stellen, was gebraucht wird. Viele Lager sind wegen der großen Hilfsbereitschaft bereits voll.

Für ganz Deutschland:
Empfänger: Aktion Deutschland Hilft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Hochwasser

Für Nordrhein-Westfalen:
Empfänger: NRW hilft
IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05
Bank für Sozialwirtschaft

Für Rheinland-Pfalz:
Empfänger: Landeshauptkasse Mainz
IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06
BIC: MALADE51MNZ
Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“

Den Artikel mit allen Details zur Steuerfrage nach dem Hochwasser finden Sie hier.

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