Im Beschluss der der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Sonntagmorgen (13. Dezember 2020) heißt es, dass sich „mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit“ erneut eine steigende Tendenz bei den Corona-Fallzahlen andeute. „Deshalb ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen.“
Ziel sei es, die Zahl der Neuinfektionen wieder so zu reduzieren, wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, „so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.“ Außerdem soll das Gesundheitssystem vor einer drohenden Überlastung geschützt werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 5. Januar 2021 erneut zu beraten und über weitere Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 zu entscheiden.
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