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Nachhaltige Fonds Werbungs-Streit zwischen der Deka und Verbraucherschützern ist beigelegt

Die Sparkassentochter hatte einen ihrer Aktienfonds mit einem Nachhaltigkeitsrechner beworben. Experten der Verbraucherzentralen warfen der Bank irreführende Werbung vor.
16.04.2021 - 19:39 Uhr
Die Deka hat nach eigener Aussage die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale anerkannt, was den Rechtsstreit beendete. Quelle: dpa
DekaBank

Die Deka hat nach eigener Aussage die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale anerkannt, was den Rechtsstreit beendete.

(Foto: dpa)

Frankfurt Es ging um einen Streit bei einem heiß diskutierten Thema der Geldanlage: Wie nachhaltig ist ein Anlageprodukt im Depot? Die Sparkassenfondstochter Deka hatte sich dazu weit aus dem Fenster gelehnt und einen ihrer Aktienfonds mit einem Nachhaltigkeitsrechner beworben.

Demnach sollten Anleger konkret ausrechnen können, wie viel Abfall und Kohlendioxid gespart, Wasser aufbereitet und erneuerbare Energie produziert werde, wenn sie einen bestimmten Kapitalbetrag in den Fonds „Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien“ investieren.

Das brachte die Experten der Verbraucherzentralen auf die Barrikaden. Sie warfen der Deka vor, dass Kunden erst im Kleingedruckten erfahren, dass die ökologischen Effekte auf Schätzungen beruhen und nicht alle Unternehmen des Fonds dazu beitragen.

„Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer forderten die Deka auf, diese Werbung zu unterlassen und verklagten den Fondsanbieter.

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