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Vermögensverwalter Blackrock hat Ärger mit dem Staatsanwalt

Der US-Fondsanbieter Blackrock stützte sich bei Transaktionen auf nicht öffentlich zugängliche Informationen, lautet der Vorwurf der New Yorker Generalstaatsanwalt. Blackrock hat bereits reagiert.
13.01.2014 - 10:08 Uhr Kommentieren
Blackrock-Logo: Die amerikanische Fondsgesellschaft ist mit einem verwaltetem Volumen von 4,1 Billionen Dollar der größte Vermögensverwalter der Welt. Quelle: Reuters

Blackrock-Logo: Die amerikanische Fondsgesellschaft ist mit einem verwaltetem Volumen von 4,1 Billionen Dollar der größte Vermögensverwalter der Welt.

(Foto: Reuters)

Das umstrittene Umfrageprogramm startete 2003. Es befragte Aktienanalysten bei „Dutzenden“  bekannten Handelsfirmen nach Informationen über das Management, die Wettbewerbsposition, die Gewinne und die Einschätzungen der Firmen, die sie beobachteten. Die Blackrock-Tochter von Scientific Active Equities (SAE), die sich bei ihren Investmententscheidungen auf quantitative Modelle stützt, könnte Informationen aus diesen Umfragen verwenden, um den zukünftigen Analystenberichten über Unternehmen zuvorzukommen, so der Staatsanwalt.

Während Blackrock erklärt hatte, sie verwende in ihren Umfragen nur öffentlich zugängliche Informationen, sagte der Staatsanwalt, das Timing der Umfragen und die gestellten Fragen hätten dem Unternehmen Zugang zu nicht-öffentlichen Analystenstimmungen gegeben. Blackrock habe auch seine Größe eingesetzt, um sicherzustellen, dass Analysten antworten werden, so die Mitteilung

Schneidermans Untersuchung ergab, dass Handelsfirmen auf SAE-Anfragen antworteten, während sie möglicherweise gezögert hätten, Privatanleger oder andere kleine Investoren zu unterstützen. Ein Mitarbeiter sagte der Mitteilung zufolge: „Der offensichtliche und unausgesprochene Anreiz für die meisten Händler ist, dass BGI einen enormen Anteil an ihrem Gehaltsscheck ausmacht und dass die Analysten besser ihre Umfragen für so einen großen Kunden ausfüllen“.

Das Programm „ermöglichte, mehr als die zuvor veröffentlichten Analystenmeinungen zu erfassen, darunter nicht-öffentliche Analystenstimmungen, mit denen man vor der Marktreaktion auf kommende Analystenberichte handeln könnte“.

Damit habe Blackrock den so genannten „Martin Act“ verletzt, ein fast hundert Jahre altes Gesetz, das dem Generalstaatsanwalt des Bundesstaats weitreichende Befugnisse bei der Verfolgung von Finanzbetrug gibt.

Blackrock zahlt 400 000 Dollar an den Staat
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